Krebsregister

Meldungen nicht immer steuerfrei

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Vergütung für ärztliche Tumor-Meldungen an ein epidemiologisches Krebsregister ist dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie lediglich in der Dokumentation einer erfolgten Behandlung besteht.

Steuerfrei sind dagegen Meldungen an ein Krebsregister, die eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt zur Folge haben, wonach weitere Behandlungsentscheidungen getroffen werden können.

Entsprechend hat das Bundesfinanzministerium jetzt den Umsatzsteueranwendungserlass geändert und die Landesfinanzbehörden angewiesen, besagte Regel in sämtlichen offenen Fällen anzuwenden. Mit der Klarstellung trägt das Ministerium der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Rechnung. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mit dem Rufbus in die Praxis

Landärzte organisieren den Weg zur Facharztpraxis

Erstlinientherapie im Wandel

Multiples Myelom: Quadrupeltherapie als neuer Standard

Lesetipps
Bakterien im Blutstrom

© Dr_Microbe / stock.adobe.com

Kardinalzeichen erkennen!

Neue Leitlinie: Mit drei Kriterien zur Sepsis-Diagnose?