NAV-Virchow-Bund

Merkblatt informiert über Arztbewertungsportale

Veröffentlicht:

BERLIN.Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Arztbewertungsportalen im Internet. Dabei werden Ärzte in den Portalen meist ohne ihr Zutun gelistet. Doch was sagen die Bewertungen auf den einschlägigen Portalen eigentlich aus? Und nach welchen Kriterien wird bewertet?

Diese und andere Fragen will das neue Merkblatt "Arztbewertungsportale" des NAV-Virchow-Bundes beantworten. Spannend für Ärzte ist dabei, dass das Merkblatt nicht nur eine Übersicht über alle gängigen Portale und deren Unterscheidungsmerkmale enthält.

Es zeigt laut NAV auch auf, welche Widerspruchsmöglichkeiten gegen negative Bewertungen bei den einzelnen Portalen bestehen. (reh)

Interessierte können das Merkblatt kostenfrei abrufen unter: www.nav-virchowbund.de/bestell-center

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitale Leistungserbringung

KV Sachsen: Antrag für Videosprechstunde nicht vergessen!

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Verordnung formal fehlerhaft

KBV kritisiert Regress-Urteil des Bundessozialgerichts

Lesetipps
Rezeptunterschrift? Immer eigenhändig. Immer!

© detailblick-foto / stock.adobe.com

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen