Berlin

Mit Bärenpower gegen Corona-Schieflage in Praxen

Die Investitionsbank Berlin ist mit der Prüfung und Vergabe der Liquiditätshilfen für coronageschädigte Praxen beauftragt.

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Berlin. Liquiditätshilfen für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Hauptstadt leistet ab sofort Berlin. Beanspruchen können die Kredite theoretisch auch niedergelassene Ärzte.

Am Donnerstag hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die Website für die Anträge freigeschaltet. Laut Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Bündnis 90/Die Grünen) soll das Programm „Liquiditätshilfen Berlin“ bis auf Weiteres allen KMU bis 250 Mitarbeiter einschließlich der Freien Berufe zur Verfügung stehen. „Unsere Aufgabe ist es, die Berliner Wirtschaft möglichst unbeschädigt durch die nächsten Wochen und Monate zu geleiten. Wir werden alles unternehmen, damit die Unternehmen gut durch die Krise kommen, um Existenzen zu retten und Arbeitsplätze zu sichern“, sagte Pop.

Sechs Monate Kreditlaufzeit

Die Kredite, die es auch in Form eines Rettungsdarlehens gibt und dann über sechs Monate laufen, stehen somit auch niedergelassenen Ärzten als Freiberufler zur Verfügung. Jüngst hatte die KV Berlin Alarm geschlagen, weil Praxen Schutzausrüstungen fehlten und sie deshalb ihren Praxisbetrieb nicht mehr aufrechterhalten könnten. Auch die KV Nordrhein wies vor wenigen Tagen darauf hin, dass in den besonders von Corona betroffenen Gebieten des Landes Praxen von behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen betroffen seien und „zunehmend in eine finanzielle Schieflage“ geraten. Auch die normale Praxistätigkeit sei betroffen, da Arztbesuche so weit wie möglich vermieden werden. Die KV forderte deshalb einen finanziellen Schutzschirm für die Praxen.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist mit der Prüfung und Vergabe der Liquiditätshilfen beauftragt. Für die Bewilligung von Darlehen ist sie ab sofort berechtigt, für das Land Berlin in einer ersten Tranche zusätzliche Verpflichtungen in Höhe von 100 Millionen Euro und in einer zweiten Tranche bis zu insgesamt 200 Millionen Euro einzugehen. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500.000 Euro. Insgesamt stützt das Land Berlin Wirtschaft und Arbeitsplätze in einem ersten Schritt mit 300 Millionen Euro.

Anträge ausschließlich online zu stellen

Anträge für Liquiditätshilfen können ausschließlich online auf der Website der IBB gestellt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antragsteller ein tragfähiges Konzept vorweisen kann, „aus dem sich die nachhaltige Renditefähigkeit des Unternehmens ergibt“ und eine Mitfinanzierung des Finanzbedarfs durch andere Finanziers wie die Gesellschafter oder eine Geschäftsbank in wesentlicher Höhe erfolgt. Eine solche Kofinanzierung kann den Angaben zufolge auch im Wege von Neukrediten, Zinsreduzierungen oder Tilgungsstundungen der Hausbank erfolgen. (juk)
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