Coronavirus

„Praxen können nicht jeden Schnupfen abklären“

Die KV Berlin appelliert, Patienten sollten sich in Verdachtsfällen erst an die Hotline des Senats wenden. Die KV fordert zudem, Ärzten Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Von Benjamin Lassiwe Veröffentlicht:

Berlin. Nach dem ersten Fall von Corona-Virus in Berlin verweist die KV Berlin „begründete Verdachtsfälle“ an die Corona-Hotline des Berliner Senats.

Patienten, die Symptome einer Atemwegserkrankung zeigen und entweder Kontakt zu bestätigten Fällen hatten oder sich in Risikogebieten aufhielten, sollten direkt mit den staatlichen Behörden Kontakt aufnehmen. Wer dagegen nur Erkältungssymptome zeige, ohne in einem Risikogebiet gewesen zu sein oder mit einem Corona-Patienten in Kontakt gestanden zu haben, sollte sich weiter an seinen Hausarzt werden, teilte Pressesprecherin Dörthe Arnold am Montag mit.

„Die Berliner Praxen sind von ihrer Kapazität her nicht in der Lage, jeden Schnupfen und jeden Husten zu behandeln und bei mutmaßlichen Verdachtsmomenten abzuklären, ob es sich um eine Infektion mit dem Coronavirus handelt oder nicht“, so KV-Vorstandsvize Dr. Burkhard Ruppert.

Bitte um telefonische Kontaktaufnahme

Sollten Erkältungssymptome auftreten, die eine Untersuchung durch einen Arzt notwendig machen, appelliert die KV an diese Patienten, von einem direkten Besuch in den Praxen Abstand zu nehmen, sondern diese telefonisch zu kontaktieren.

„Jeder Arzt entscheidet individuell, ob er die anrufenden Patienten testen wird und wann er die Patienten in seine Praxis bittet“, so Ruppert. Sinnvoll seien Randzeiten der Sprechstunden und eine Behandlung in einem separaten Raum. Denn der Schutz der übrigen Patienten, der Ärzte und des Praxispersonals gehe vor. „In den wenigsten Praxen ist für eine solche Ausnahmesituation ausreichend Schutzausrüstung verfügbar“, sagte Ruppert.

Die KV Berlin habe deswegen die Senatsverwaltung aufgefordert, den niedergelassenen Ärzten im Rahmen des Katastrophenschutzes schnellstmöglich die notwendige Schutzausrüstung wie zum Beispiel FFP2-Masken, Mund-Nasen-Schutz, Schutzkittel und gegebenenfalls auch Schutzbrillen zur Verfügung zu stellen. Ärzte könnten nur dann zu Verdachtsfällen fahren, „wenn sie sie ausreichend geschützt untersuchen können.“

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