Versicherungstipp

Motorisierung bei Pedelecs entscheidend

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KÖLN. Für Pedelecs - Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung - ist nur dann eine Kfz-Haftpflichtversicherung nötig, wenn der Elektromotor auch bei Geschwindigkeiten über 25 Km/h Unterstützung gibt.

Diese Fahrzeuge werden als Kleinkrafträder eingestuft. Kleinere Pedelecs, bei denen sich der E-Motor ab 25 Km/h abschaltet, sind dagegen über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sagte ein Sprecher der Aachen Münchener.

Das gelte auch, wenn das Fahrzeug eine motorbetriebene Anfahrhilfe bis zu einer Geschwindigkeit von 6 Km/h bietet. "Wir behandeln die kleineren Pedelecs wie normale Fahrräder", so der Sprecher.

Seinen Angaben zufolge hat sich dieses Verfahren im letzten Jahr branchenweit durchgesetzt. Ihm sei kein Versicherer bekannt, der die kleineren tretunterstützten Modelle bei der privaten Haftpflichtversicherung explizit ausschließt.

Reine E-Bikes, bei denen Fahrer überhaupt nicht in die Pedale treten müssen, seien dagegen in jedem Fall Kfz-versicherungspflichtig. E-Bike-Fahrer können Schäden am eigenen Rad zusätzlich über eine Teilkaskoversicherung abdecken. (tau)

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