Wiederbelegungssperre

NRW-Pflege-Quote greift nicht immer

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Kommunen in NRW dürfen gegen Pflegeheime, die zu wenige Einzelzimmer vorhalten, keine Wiederbelegungssperre verhängen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei unanfechtbaren Beschlüssen entschieden (Az. 12 B 43/19 und 12 B 1435/18).

Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes sieht eine solche Sperre vor, wenn Heime die seit 1. August 2018 geltende Quote von mindestens 80 Prozent Einzelzimmer nicht erreichen. Die Maßnahme traf zwei Heime in Köln und Gütersloh, die mit 54 Prozent und 46 Prozent unter dem geforderten Quorum lagen, aber schon Umbau- und Neubaumaßnahmen eingeleitet hatten. Das Gericht gab den Beschwerden der Einrichtungen statt.

Die Richter begründeten das damit, dass die Heime „angesichts des finanziellen und organisatorischen Aufwands“ nicht genügend Zeit gehabt hätten, die 80 Prozent-Marke zu erreichen. Die Regelung sei zwar schon seit 2008 bekannt gewesen, hätte sich damals aber nur auf Neubauten und Umbau- sowie Modernisierungsmaßnahmen bezogen. Die Betreiber bestehender Pflegeeinrichtungen seien erst mit dem im Oktober 2014 in Kraft getretenen Gesetz in die Pflicht genommen worden. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitalisierungsfahrplan für Praxisteams der apoBank

Digitale Praxis: Die Chance, das Team zu entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps