Medizinstudium

NRW setzt auf Landarztquote und will Bewerber eigens testen

168 Medizin-Studienplätze sollen pro Studienjahr an Bewerber vergeben werden, die später als Landarzt arbeiten. Wer sich verpflichtet, ist gebunden – sonst drohen hohe Strafen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Arbeiten zwischen Traktor und Kühen: Nordrhein-Westfalen plant eine Quote von 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze für Landarzt-Aspiranten.

Arbeiten zwischen Traktor und Kühen: Nordrhein-Westfalen plant eine Quote von 7,6 Prozent der Medizinstudienplätze für Landarzt-Aspiranten.

© Friso Gentsch / dpa / picture

DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen macht Ernst mit der Landarztquote. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat den Entwurf für ein Landarztgesetz verabschiedet und stellt damit nach Angaben von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) als erstes Bundesland die Weichen für die Landarztquote. "Wir betreten hier Neuland, viele Dinge sind noch zu bedenken", sagte Laumann vor Journalisten in Düsseldorf. Andere Länder wollen bald nachziehen.

Ab Wintersemester 2019/2020 sollen 7,6 Prozent der Medizin-Studienplätze an Bewerber gehen, die sich verpflichten, nach der Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Bei der derzeitigen Zahl der Studienplätze sind dies laut Laumann 168 Studierende pro Studienjahr. Bei der Auswahl der Bewerber soll nicht nur die Abiturnote eine Rolle spielen, auch Berufsausbildung, Berufserfahrung – etwa in der Pflege oder im Rettungsdienst – und ehrenamtliches Engagement sollen Berücksichtigung finden: "Wir werden die Kriterien erarbeiten und sie transparent darstellen."

Test für die Eignung als Landarzt

Geplant ist zudem ein standardisierter Test, um die Eignung als Landarzt zu überprüfen. Hierbei werde man auch auf die Erfahrungen der Universitäten nicht nur in NRW mit Eignungstests zurückgreifen, sagte der Minister. Eine gute Orientierung kann laut Laumann dabei die Uni Witten/Herdecke sein, weil sich dort nach dem Studium überdurchschnittlich viele Studierende für eine Tätigkeit als Hausarzt entscheiden.

Es gehe darum, möglichst viele Menschen zu finden, die sich eine hausärztliche Tätigkeit auf dem Land vorstellen können. "Ich will niemand zwingen, Landarzt zu werden", betonte der Minister. Aber die, die es wollen, sollten auch einen Studienplatz bekommen. Die Absolventen können später selbst entscheiden, in welcher Region sie arbeiten wollen, sie werden nicht zugewiesen.

Laumann will die Vergabe der Plätze nicht den Universitäten selbst überlassen. Diese Aufgabe wird zentral das Landeszentrum für Gesundheit übernehmen. Bewerben dürfen sich auch Interessenten, die außerhalb Nordrhein-Westfalens leben. "Wir werden kein Landeskinderrecht machen." Arbeiten müssen sie dann aber schon in NRW.

Wer über die Landarztquote zum Zug kommt, schließt einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land ab. Werden die Absolventen nach dem Studium doch nicht auf dem Land tätig, droht ihnen eine empfindliche Vertragsstrafe. Zwar sind die Details noch offen. Die Strafe müsse aber im Verhältnis zu den Kosten eines Medizinstudiums stehen, betonte er. Die unter anderem in Bayern diskutierten 150.000 Euro als Strafe hält Laumann für zu niedrig. "Dafür tun wir es nicht." Ein Studium in NRW koste ungefähr 250.000 Euro.

"Ich will voranmarschieren"

Die Quote von 7,6 Prozent sieht Laumann als ersten Schritt. Langfristig strebt NRW eine Landarztquote von zehn Prozent an. Sie sei aber nur über eine Änderung des Länder-Staatsvertrags zur Hochschulzulassung zu erreichen. Der Vertrag sieht vor, dass bis zu 20 Prozent der Studienplätze über Vorabquoten vergeben werden, etwa für ausländische Staatsangehörige oder den Sanitätsoffizierdienst der Bundeswehr. Vorstellbar sei, die Grenze anzuheben, sagte Laumann.

Dabei hofft er auf Mitstreiter. Unabhängig von der politischen Couleur der Regierungen würden viele Länder eine Landarztquote befürworten. "Ich will voranmarschieren, damit andere Länder hinterherkommen."

Die Landarztquote sei nur ein Instrument, um die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen zu verbessern, sagte Laumann. In NRW ist dazu auch das Hausarztaktionsprogramm umgestaltet worden, mit dem das Land Ärzte unterstützt, die in solchen Gegenden tätig werden. Die maximale Förderung von Niederlassungen und Anstellungen etwa in MVZ ist von 50.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben worden. Zudem konzentriert sich die Förderung wieder auf Kommunen bis zu 25.000 Einwohnern. n den vergangenen Jahren lag die Grenze bei 40.000 Einwohnern.

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