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Vergütung im Praktischen Jahr

NRW will keine einheitliche Aufwandsentschädigung

Nordrhein-Westfalen sieht keinen Anlass, sich für bundesweit einheitliche Zahlungen an PJler einzusetzen. An den Unikliniken gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Aufwandsentschädigungen.

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Düsseldorf. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat kein Interesse, auf eine bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr (PJ) hinzuwirken. Das zeigt die Antwort von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) auf eine kleine Anfrage der FDP-Abgeordneten Susanne Schneider und Angela Freimuth.

„Eine einheitliche Höhe hätte unter anderem die Folge, dass die regionalen Gegebenheiten, insbesondere hinsichtlich der Lebenshaltungskosten, keine Berücksichtigung finden könnten“, erläutert Laumann dort. Auch gebe es keine Informationen, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung einen „mehr als nur geringfügigen Einfluss“ auf die Auswahl der PJ-Stellen habe.

Das PJ soll fairer und studierendenfreundlicher werden

Zudem hat die Entschädigung nach Einschätzung der Landesregierung keinen Einfluss auf die Zahl der Bewerbungen für einen Medizinstudienplatz. Einen gewissen Handlungsbedarf sieht sie aber. „Die Landesregierung ist bestrebt, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten das Praktische Jahr entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag fairer und studierendenfreundlicher zu gestalten beziehungsweise darauf hinzuwirken.“ Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen aus dem Jahr 2022 steht nichts Genaues zu dem Thema, nur: „Wir setzen uns dafür ein, das Praktische Jahr fairer und studierendenfreundlicher zu gestalten.“

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen wird nach Angaben Laumanns nicht regelhaft erhoben. Eine Abfrage unter den Universitätskliniken des Landes zeigt eine breite Spannweite bei den monatlichen Zahlungen – auf niedrigem Niveau. So erhalten PJler an der Uniklinik Aachen 160 Euro pro Monat plus 69 Euro Essensgeld. In Essen sind es 500 Euro plus 60 Euro. (iss)

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