Nachträgliches Attest muß dem Fiskus reichen
NEU-ISENBURG (eb). Ein nachträgliches amtsärztliches Attest reicht als Nachweis der medizinischen Notwendigkeit von Krankheitskosten, die steuerlich als außergewöhnliche Belastungen gelten gemacht werden sollen, aus. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.