Sonderregelung

NäPA bekommen mehr Zeit für Refresher-Kurse

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Berlin. Nichtärztliche Praxisassistenten (NäPA) bekommen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband mehr Zeit eingeräumt, um den Nachweis des Refresher-Kurses zu erbringen. Grund dafür sind Einschränkungen während der Corona-Pandemie. Die Sonderregelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020 und betrifft NäPA, deren Drei-Jahres-Frist zum Nachweis der verpflichtenden Refresher-Fortbildung im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 endet. Ihre Frist wird KBV-Angaben zufolge um sechs Monate verlängert.

Bereits Ende Juli wurde eine weitere Sonderregelung für NäPA vereinbart: Demnach dürfen Ärzte befristet bis Jahresende NäPA auch dann schon für Haus- und Pflegeheimbesuche einsetzen, wenn die betreffenden MFA ihre Zusatzqualifikation noch nicht vollumfänglich erworben haben. Bedingung: Die NäPA-Fortbildung müsse noch laufen und deren voraussichtlicher Abschluss bis Jahresende erfolgen. (mu)

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