Versicherung

Netto-Abfindung nach Unfall kann Fiskus interessieren

Veröffentlicht:

STUTTGART. Ärzte, denen nach einem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung den entgangenen Netto-Verdienst erstattet, sollten sich nicht auf eine sogenannte Netto-Abfindung einlassen – auch wenn die Versicherung später die darauf zu zahlende Einkommensteuer erstattet. Denn diese Steuererstattung ist dann ebenfalls zu versteuern, wie jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart entschied (Az.: 10 K 3494/15). Die Übernahme der Steuerlast sei "keine gesonderte Schadensposition". Sie betreffe den Ersatz des Verdienstausfalls und sei daher wie dieser unmittelbare Folge des Unfalls. Letztlich sei die aufgeteilte Abfindung steuerlich so zu behandeln wie eine Bruttoabfindungsvereinbarung. (mwo)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung