Neue Höchstpreise für (0)180er-Nummern

Veröffentlicht:

BONN (eb). Seit dem 1. März gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. Wie die Bundesnetzagentur in Bonn meldet, seien insbesondere preisliche Obergrenzen eingeführt worden. So dürfen Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf die Service-Nummern nun maximal 42 Cent/Minute kosten. Für Anrufe aus dem Festnetz ändere sich hingegen nichts, hier bleibt der höchste zu zahlende Preis 14 Cent/Minute oder 20 Cent/Anruf. Zudem besteht jetzt die Verpflichtung, den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben.

www.bundesnetzagentur.de

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Tausch der TI-Komponenten

E-Arztausweise: Chaos beim Kartentausch? Die Frist für Praxen läuft!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Lesetipps
Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung