Schutz von Gesundheitsdaten

Neue Richtlinie zu Gesundheits-Apps soll Sicherheit schaffen

Die technische Richtlinie für digitale Gesundheitsanwendungen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird zum Leitfaden für alle mobilen Anwendungen.

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Mit der nun bereitgestellten Technischen Richtlinie sollen die Gesundheitsanwendungen das erforderliche IT-Sicherheitsniveau erreichen können.

Mit der nun bereitgestellten Technischen Richtlinie sollen die Gesundheitsanwendungen das erforderliche IT-Sicherheitsniveau erreichen können.

© Syda Productions / Fotolia

Bonn. Ärzte, die ihren Patienten digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben wollen, sollten darauf vertrauen können, dass die sensiblen Gesundheitsdaten besonders geschützt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat entsprechende Sicherheitsanforderungen an die digitalen Gesundheitsanwendungen in einer Technischen Richtlinie veröffentlicht.

Die Richtlinie soll als Leitfaden dienen, um Entwickler von Gesundheitsapps bei der Erstellung sicherer mobiler Applikationen zu unterstützen.

„Wichtiger Leitfaden“

„Mit der nun bereitgestellten Technischen Richtlinie stellt das BSI als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes einen wichtigen Leitfaden zur Verfügung, damit die Anwendungen das erforderliche IT-Sicherheitsniveau erreichen können“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm in einer Mitteilung.

Damit sollen Patienten darauf vertrauen können, dass ihre sensiblen Daten vertraulich und nicht zugänglich für unbefugte Dritte behandelt werden. Die Richtlinie kann laut BSI für alle mobilen Anwendungen herangezogen werden, um – im Rahmen einer Selbsterklärung der Entwickler – den entsprechenden Anforderungen des Zulassungsverfahrens des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte genüge zu tun.

Die Technische Richtlinie wurde in einem „trial use“-Status veröffentlicht. Das heißt, dass Sicherheitsziele festgelegt sind, aber noch Erfahrungen mit der Anwendung der Prüfaspekte gesammelt werden sollen. Hierdurch kann es laut BSI zu Änderungen innerhalb der einzelnen Prüfaspekte kommen. (mu)

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