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Neues Protokoll soll Bankkunden schützen

NEU-ISENBURG (reh). Seit Jahresbeginn müssen Banken ihren Kunden ein Beratungsprotokoll aushändigen. Das soll vor allem vor Falschberatung schützen.

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Ausgenommen von der neuen Protokollpflicht sind nur Anlageprodukte, die nicht unter das Wertpapierhandelsgesetz fallen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Das sind zum Beispiel Tages- oder Festgeldanlagen. Ebenfalls kein Protokoll gibt es, wenn Bankkunden Wertpapiere ohne vorherige Beratung kaufen.

Fand die Beratung durch die Bank aber statt - und das gilt auch für telefonische Beratungen - sollte der Kunde unverzüglich ein Protokoll des Geprächs erhalten. Darin muss festgehalten werden, was der Anlass der Beratung war, wie die persönliche Situation des Kunden ist, die Wünsche des Kunden und die von der Bank ausgesprochene Empfehlung.

Die neue Protokollpflicht ist Bestandteil des "Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung" (wir berichteten), dem Bundestag und Bundesrat bereits im Sommer 2009 zugestimmt hatten. Seit Januar ist das Gesetz in Kraft.

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