Kunstfehler-Prozess
Neurochirurg zieht vor den Bundesgerichtshof
Ein zu langjähriger Haft verurteilter Klinikarzt will in Karlsruhe Revision erwirken. Sein Anwalt macht fehlerhafte Beweiswürdigung in dem Verfahren geltend.
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Der Angeklagte Neurochirurg (M) wurde im Dezember wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu zehneinhalb Jahren Gefängnis und lebenslangem Berufsverbot verurteilt.
© Bernd Wüstneck / dpa
Rostock/Karlsruhe. Der Neurochirurg, der im Dezember vom Landgericht Rostock wegen verpfuschter Op zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde, hat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision eingelegt. Das bestätigt Wolfgang Klink, der Hamburger Anwalt des Arztes.
„Der Prozess war eine komplexe Angelegenheit mit vielen Verfehlungen auch in der Beweiswürdigung“, so Klink zur „Ärzte Zeitung“.
„Auch das Bild, das von unserem Mandanten in der Öffentlichkeit gezeichnet wurde, ist unzutreffend“, ergänzte er.
Der 56-jährge Neurochirurg wurde Mitte Dezember wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu zehneinhalb Jahren Gefängnis und lebenslangem Berufsverbot verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Arzt eine Patientin unnötig operiert und darüber hinaus bei der Op schwerwiegende Fehler gemacht haben soll. Die 48 Jahre alte Patientin ist heute berufsunfähig.
Das Gericht wirft dem Arzt vor, „kalt und unbarmherzig“ vorgegangen zu sein. Das Verfahren vor dem Rostocker Landgericht dauerte anderthalb Jahre und beanspruchte über 40 Verhandlungstage.
Die Wiederaufnahme durch den BGH umfasse nicht die Beweisaufnahme, betonte Klink, „sondern der BGH verhandelt nur Sach- und Verfahrensrügen“. (cben)