Neuwagen-Rückgabe: Toleranzgrenze beim Benzinverbrauch

HAMM (mwo). Wegen eines überhöhten Benzinverbrauchs können Autokäufer einen Neuwagen nur dann zurückgeben, wenn die Abweichung mindestens zehn Prozent beträgt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hinweist.

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Danach ist ein erhöhter Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid kein zusätzlicher Grund, der eine Rückgabe des Wagens rechtfertigen könnte.

Im Streitfall hatte der Hersteller einen Verbrauch von 7,1 Litern je 100 Kilometer angegeben, tatsächlich betrug er laut Gutachter 7,7 Liter.

Damit lag der Mehrverbrauch aber noch unter der Zehn-Prozent-Grenze, die der Bundesgerichtshof bereits 1997 festgesetzt und 2007 nochmals bekräftigt hatte.

"Kein gesonderter Mangel"

Ohne Erfolg verwies der Käufer darauf, auch die Kohlendioxidemissionen seien höher als angegeben. Doch das "stellt keinen vom Kraftstoffmehrverbrauch gesonderten Mangel dar", urteilte nun das OLG. Denn beides gehe "technisch und mathematisch Hand in Hand".

Nach den üblichen Messverfahren seien beide Abweichungen immer gleich hoch.

Az.: I-28 U 12/11

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