Neuwagen-Rückgabe: Toleranzgrenze beim Benzinverbrauch

HAMM (mwo). Wegen eines überhöhten Benzinverbrauchs können Autokäufer einen Neuwagen nur dann zurückgeben, wenn die Abweichung mindestens zehn Prozent beträgt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hinweist.

Veröffentlicht:

Danach ist ein erhöhter Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid kein zusätzlicher Grund, der eine Rückgabe des Wagens rechtfertigen könnte.

Im Streitfall hatte der Hersteller einen Verbrauch von 7,1 Litern je 100 Kilometer angegeben, tatsächlich betrug er laut Gutachter 7,7 Liter.

Damit lag der Mehrverbrauch aber noch unter der Zehn-Prozent-Grenze, die der Bundesgerichtshof bereits 1997 festgesetzt und 2007 nochmals bekräftigt hatte.

"Kein gesonderter Mangel"

Ohne Erfolg verwies der Käufer darauf, auch die Kohlendioxidemissionen seien höher als angegeben. Doch das "stellt keinen vom Kraftstoffmehrverbrauch gesonderten Mangel dar", urteilte nun das OLG. Denn beides gehe "technisch und mathematisch Hand in Hand".

Nach den üblichen Messverfahren seien beide Abweichungen immer gleich hoch.

Az.: I-28 U 12/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus