Pfleger raus aus DRG

Nicht alle Kliniken profitieren

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ist die Vergütungswelt für Kliniken ein Stück komplexer geworden. Ein Grund, den Sicherheitspuffer in der Liquiditätssteuerung etwas aufzustocken.

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Düsseldorf. Aus eins mach‘ zwei: Krankenhäuser müssen lernen, ab 2020 mit zwei Vergütungslogiken umzugehen – die pauschale Honorierung nach DRG und die Vergütung für das Pflegepersonal, die nach dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) außerhalb der DRG läuft. Die Umstellung verläuft innerhalb der Selbstverwaltung noch etwas holprig.

Übergangsweise – bevor die Verhandlungspartner zu einer Einigung kommen – wird es offenbar eine Durchschnittsbetrachtung geben. 130 Euro je Belegungstag, 65 Euro je halbem Belegungstag würden die Krankenhäuser voraussichtlich zunächst erhalten, so die Informationen von Michael Gabler, Bereichsleiter Firmenkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Das Ergebnis der Abstimmung dazu zwischen den Partnern der Selbstverwaltung läuft noch und wird für nächste Woche erwartet.

Ein solcher pauschaler Ansatz sei gerade für Abteilungen, die im Verhältnis zum Geräteeinsatz oder zu Op-Kosten eine relativ intensive Pflege benötigen, etwa Geriatrie oder auch Pädiatrie, allerdings nicht ausreichend.

Unterschiedliche Pflegeintensität

Bei den Verhandlungen zwischen Deutscher Krankenhaus Gesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband solle die Pflegeintensität allerdings berücksichtigt werden, erläutert Gabler im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“. Dabei sollen die Werte aus der Vergangenheit der jeweiligen Abteilungen herangezogen werden.

Bevor diese Entscheidungen gefällt sind, gibt es allerdings ein Problem: „Kein Krankenhaus kann derzeit valide beschreiben, welche genauen Umsätze es in den kommenden Monaten haben wird“, sagt Gabler.

Zwar beschloss das Kabinett kürzlich zusätzlich 250 Millionen Euro für die Refinanzierung der steigenden Pflegetarife, doch der gesamte Mehraufwand wird auf 600 Millionen Euro beziffert.

Service-Personal weiter aus DRG bezahlt

Hinzu kommt für Kliniken, die einen differenzierten Personaleinsatz in der Patientenbetreuung fahren, dass geringer bezahltes Service-Personal weiter aus DRG bezahlt wird. Besser könnte in Zukunft also die Klinik dastehen, die ausgebildetes Pflegepersonal auch wieder für Service-Tätigkeiten einsetzt.

Nicht zuletzt gilt es, in einigen Stationen Pflegepersonaluntergrenzen einzuhalten. Wer es nicht schafft, muss möglicherweise Betten zeitweise stilllegen – was sich direkt auf die Erlössituation auswirkt.

Diese „komplexen Herausforderungen“, so Gabler, erschwerten die Finanzplanung für die Krankenhäuser. Daher seien erhöhte Sicherheitsabschläge für unterschiedliche Szenarien erforderlich, um nicht plötzlich in einen Liquiditätsengpass zu laufen.

Auch Häuser, deren Zahlungsströme bisher ausreichend für den Liquiditätsabfluss, etwa für die Löhne und Gehälter, waren, müssten daher jetzt noch einmal genau hinsehen und vielleicht an der einen oder anderen Schraube drehen, empfiehlt Gabler.

In Gruppen hilft Cash-Pooling

  • Zwischenfinanzierung von Löhnen und Gehältern
  • Zahlungsziele für Verbindlichkeiten überprüfen
  • Kontokorrent-Linien anpassen
  • Cash-Pooling in Klinikketten, das heißt, dass sich die Häuser der Gruppe gegenseitig bei Bedarf Geld leihen.

Wichtig sei, das Thema frühzeitig anzugehen, um nicht plötzlich buchstäblich mit leeren Händen dazustehen, betont Gabler. „Wenn der Liquiditätspuffer geringer als gewöhnlich ist, und ein Haus kommt in eine Spitzenbelastung hinein, etwa weil Weihnachtsgeld ausgezahlt werden muss, dann kann das durchaus schwierig werden.“ (ger)

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