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Kommentar zum Ziffern-Zoff um Laborleistungen

Nicht gut fürs Image der KV

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Die Änderungen im Labor seit April sind vielen Vertragsärzten ein Dorn im Auge. Dass aufgrund der Regeln beim Wirtschaftlichkeitsbonus einer Hausarztpraxis im Schnitt mehrere 100 Euro im Quartal verloren gehen - Berufsausübungsgemeinschaften weit mehr - das ist vielen schmerzlich bewusst.

Richtig ärgerlich ist aber, dass die KVen nun darauf bestehen (müssen), dass die Ärzte die Ausnahmekennziffern (EBM-Nummer 32005- 32023) für besonders laborintensive Indikationen auf jeden Fall eintragen.

Der Text im Laborkapitel 32.2 gibt den KVen in der Tat wenig Spielraum. Aber das Rechtsempfinden vieler Ärzte dürfte durch das Vorgehen der Körperschaften gestört sein.

Jahrelang hat sich bei den KVen niemand darum gekümmert, ob die Ausnahmekennziffern von Ärzten eingetragen werden oder nicht.

Damals sorgten diese Ziffern dafür, den Wirtschaftlichkeitsbonus trotz abgerechneter Laborleistungen zu erhalten. Jetzt, wo es darum geht, dass bei Ansatz der Ziffern kein Wirtschaftlichkeitsbonus generiert wird, da wollen manche KVen Ärzten sogar gleich Abrechnungsbetrug vorwerfen.

Klar ist: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, und das ist nicht gut für das Image der KV, die ja eigentlich Interessen der Ärzte vertreten sollte. Mäßigung bei Anwendung der Regeln wäre angesagt.

Lesen Sie dazu auch: KVen vs. Ärzte: Ziffern-Zoff um Laborleistungen

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