Nicht über Sectio informiert? Schadenersatz droht!

KARLSRUHE (mwo). Treten während einer Geburt Probleme auf, muss der Arzt die werdende Mutter über alternative Entbindungsmöglichkeiten wie einen Kaiserschnitt informieren.

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Neugeborenes: Treten Probleme bei der Geburt auf, müssen Ärzte die Mutter über die Entbindungsoptionen aufklären.

Neugeborenes: Treten Probleme bei der Geburt auf, müssen Ärzte die Mutter über die Entbindungsoptionen aufklären.

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Andernfalls kann er wegen unterlassener Aufklärung schadenersatzpflichtig sein, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Damit bekamen im Grundsatz die Eltern eines Kindes recht, das mit einer schweren metabolischen Azidose behindert zur Welt kam. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main soll den Schadenersatzanspruch des Kindes allerdings nochmals prüfen.

Als sich die Geburt immer mehr in die Länge zog, hatte die Mutter um einen Kaiserschnitt gebeten. Die Ärztin lehnte dies ab und versuchte schließlich zweimal vergeblich, das Kind mit einer Saugglocke zur Welt zu bringen. Erst als das Kind in akuter Lebensgefahr war, wurde es durch eine Notsectio geholt.

Pflicht zur Aufklärung über Entbindung gilt grundsätzlich

Der BGH stellte nun klar, dass Ärzte auch bei auftretenden Geburtsproblemen grundsätzlich verpflichtet sind. Das gelte nicht erst dann, wenn das Kind schon konkret gefährdet ist.

Zwar solle die werdende Mutter während des Geburtsvorganges nicht ohne Grund mit möglichen Gefahren und Risiken der verschiedenen Entbindungsmethoden belastet werden.

Gebe es jedoch deutliche Anzeichen, dass eine alternative Entbindung für Mutter oder Kind vorteilhaft sein könnte, sei die Patientin darüber aufzuklären - vorausgesetzt allerdings, dass der zustand der werdenden Mutter eine solche Aufklärung erlaube.

Az.: VI ZR 69/10

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