Brustimplantate-Prozess

Niederlage für TÜV Rheinland

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AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um den weltweiten Verkauf von minderwertigen Brustimplantaten können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadenersatz einfordern.

Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies am Dienstag einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab. Dieser wollte eine in erster Instanz ausgestellte Verfügung bis zum Ende des eigentlichen Berufungsverfahrens für ungültig erklären lassen.

Mit dem sogenannten Vollstreckungstitel können rund 1600 klagende Frauen und sechs Händler vom TÜV jeweils 3000 Euro verlangen.

Der TÜV kündigte direkt nach der Verkündung der Entscheidung an, alle Anstrengungen nun auf das eigentliche Berufungsverfahren zu konzentrieren. Das erste Urteil sei schockierend und man werde beweisen, dass es keinerlei Regelverstöße gegeben habe, hieß es.

Der TÜV hatte im Auftrag des insolventen französischen Herstellers PIP dessen Produktion zertifiziert. Dabei wurden Unterlagen und Qualitätssicherung geprüft, nicht aber die Implantate selbst.

Der TÜV sieht sich selbst als PIP-Opfer, was mehrere Gerichte in Deutschland und Frankreich bestätigt haben. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. (dpa)

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