Niederlage vor Gericht für Lehman-Anleger
HAMBURG (dpa). Rückschlag für geschädigte Lehman-Anleger: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass zwei Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank Lehman-Brothers nach dem Verlust ihrer Anlage keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Hamburger Sparkasse haben. Die Berufungsinstanz kassierte damit zwei anderslautende Urteile des Landgerichts der Hansestadt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.