E-Zigaretten

Nikotinhaltige Flüssigkeit ist keine Arznei

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Nikotinhaltige Flüssigkeiten für rauchfreie E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden.

Handel und Verkauf von Produkten rund um E-Zigaretten sind damit rechtlich nicht zu beanstanden.

Das Gericht wies in drei Verfahren die Rechtsauffassungen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück.

Eine Begründung für die Urteile lag zunächst nicht vor. In allen Verfahren ließ das Gericht Revision zu. (dpa)

Az.: 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12

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