Kommentar zu Medizinprodukten
Noch eine Nutzenbewertung?
Wir Deutschen sind schnell dabei, nach dem Gesetzgeber zu rufen. Zugleich misstrauen wir Politikern, weil Zweifel an deren Fachkompetenz angebracht sein könnten. Ein Zwiespalt, der auch für die Medizin zutrifft.
Richtig ist: Wir haben wohl beträchtliche Erkenntnislücken, was die Risiken und den Nutzen immer komplizierterer Medizinprodukte angeht, vor allem solcher, die in den menschlichen Körper implantiert werden.
Daher klingt die Forderung nach einem Analogon zur frühen Nutzenbewertung bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zunächst plausibel.
Das wäre es auch, wenn es nicht aufgrund der letzten SGB-V-Novellierung zum 1. Januar dieses Jahres die Möglichkeit gäbe, grundsätzlich neue therapeutische und diagnostische Verfahren zu evaluieren.
Gerade dann, wenn keine hinreichend fundierten Erkenntnisse über den Nutzen einer Innovation vorhanden sind, kann der Bundesausschuss nun Studien veranlassen - für stationäre und ambulante Therapien. Grundlage ist Paragraf 137 e SGB V.
Solange bestehende gesetzliche Optionen nicht praktiziert werden, sollte man nicht mit neuen Forderungen draufsatteln. Wirtschaftlichkeit ist auch ein Gebot für die Politik.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: Barmer GEK fordert: Medizinprodukte auf Nutzen überprüfen