Nur Mahnbescheid oder Klage helfen gegen die Verjährung
NEU-ISENBURG (juk). Wer jetzt noch Leistungen aus dem Jahr 2002 von seinen Privatpatienten vergütet haben will, der sollte sich sputen. Ende des Jahres verjähren nämlich diese Forderungen. Bei Zahlungsunwilligen gibt es dann nichts mehr zu holen - auch nicht auf dem Klagewege.