Praxisorganisation

Nur jede vierte Hausarztpraxis barrierefrei

Behinderte Patienten haben es immer noch schwer, auf der Suche nach einem Haus- oder Facharzt Informationen zur Barrierefreiheit in der Praxis zu finden.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:
Behindertengerechter Aufzug für Patienten im Rollstuhl

Mit einem behindertengerechten Aufzug können Praxen bei Patienten im Rollstuhl punkten.

© Stefan Redel / Fotolia

Berlin. Die Barrierefreiheit in Arztpraxen sorgt weiter für politischen Wirbel: Nachdem die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern im August die mangelnde Barrierefreiheit in Praxen scharf kritisiert hatten, legte zwischenzeitlich auch eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion einen mangelhaften Überblick zu behindertengerechten Praxen offen. Nun folgt die nächste parlamentarische Anfrage, zu der die Bundesregierung ihre Antwort jüngst publizierte. Diesmal wollte die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen von der Regierung wissen, wie es um die Umsetzung einer barrierefreien Gesundheitsversorgung steht.

Ergebnis: Die bundesweite Datengrundlage erweist sich auch weiterhin als ziemlich unvollständig: Nur sieben der insgesamt 17 Kassenärztlichen Vereinigungen scheinen Daten zu behindertengerecht gestalteten Arztpraxen zu erheben. Das geht aus einer Übersicht der KBV hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort mitveröffentlicht hat. Zur Erinnerung: Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden die KVen verpflichtet, über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung zur ambulanten Versorgung zu informieren.

Große regionale Unterschiede

Die von der Bundesregierung veröffentlichte KBV-Übersicht zeigt in puncto Barrierefreiheit deutliche Unterschiede innerhalb der sieben KVen auf: Während in Brandenburg in 46 Prozent der hausärztlichen Praxen der Zugang uneingeschränkt barrierefrei ist, sind es in Rheinland-Pfalz nur rund 16 Prozent. In Sachsen hat immerhin rund ein Drittel der Praxen für einen uneingeschränkt barrierefreien Zugang gesorgt, in Hamburg und Thüringen rund 22 Prozent. Im Durchschnitt der sieben KVen sind rund ein Viertel der Praxen uneingeschränkt barrierefrei; rund 29 Prozent sind mindestens begrenzt barrierefrei.

Ähnlich steht es um die Barrierefreiheit in Facharztpraxen: Hier sind durchschnittlich 26 Prozent der Praxen uneingeschränkt barrierefrei, 28 Prozent mindestens begrenzt barrierefrei. Spitzenreiter ist auch wieder mit großem Abstand Brandenburg (je 53 Prozent unbegrenzt oder mindestens begrenzt barrierefrei). Schlusslichter beim uneingeschränkten, barrierefreien Zugang sind Rheinland-Pfalz (16,3 Prozent) und Hamburg (15,4 Prozent).

Trotz der unzureichenden Datenlage und des insgesamt nur unzureichenden barrierefreien Zugangs zur ambulanten Versorgung beabsichtigt die Bundesregierung derzeit jedoch keine „zusätzliche rechtliche Regelungen zur Berücksichtigung des Kriteriums der Barrierefreiheit von Praxen im Rahmen des vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Zulassungsverfahrens“.

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