Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesfinanzhof

Nur kleine Geschenke sparen Steuern

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein Geschenk zur Praxiseröffnung des Kollegen? Nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Ärzte, die zu einem solchen Geschenk auch die Steuern übernehmen wollen, beim Betriebsausgabenabzug nur dann auf der sicheren Seite, wenn der Wert des Geschenks selbst nicht über 26,16 Euro liegt (Az.: IV R 13/14).

Um Missbrauch zu vermeiden, können Geschenke an Nichtarbeitnehmer nur bis zu 35 Euro je Person und Kalenderjahr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wird die Grenze überschritten, entfällt der Ausgabenabzug beim Schenkenden ganz. So oder so muss der Beschenkte den Wert seiner erhaltenen Geschenke als eigene Einnahme versteuern.

Der Schenkende kann dies aber pauschal in Höhe von 30 Prozent mit übernehmen. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eine pauschale Kirchensteuer. Der BFH bewertete derart übernommene Steuern "als weiteres Geschenk", das "das steuerliche Schicksal der Zuwendung teilt".

Danach scheidet ein Betriebskostenabzug des Schenkenden aus, wenn der Wert des Geschenks und der pauschalen Steuern zusammen 35 Euro übersteigen. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Geld und Vermögen

Medizinische Innovationen – auch ein Fall für die Geldanlage

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mögliche Glutenquelle

Wie riskant ist ein Zungenkuss bei Zöliakie?

Lesetipps
Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht