Telemonitoring

Nutzen für Herzpatienten bleibt unklar

Geht es Patienten besser, wenn ihr Herz mittels Telemedizin überwacht wird? Das ist unklar, sagen Forscher vom IQWiG und kritisieren die Studienlage. BDI-Chedf Spieß reagierte nicht begeistert darauf.

Von Marco Hübner Veröffentlicht:
Telemonitoring: Das hat für Patienten, die an Herzerkrankungen leiden, offenbar keinen messbaren Vor- oder Nachteil.

Telemonitoring: Das hat für Patienten, die an Herzerkrankungen leiden, offenbar keinen messbaren Vor- oder Nachteil.

© stefanolunardi / Fotolia

KÖLN. Telemonitoring hat für Patienten, die an Herzerkrankungen leiden, weder einen messbaren Vorteil noch einen Nachteil. Das ist jedenfalls das vorläufige Fazit einer Nutzenbewertung, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in dieser Woche veröffentlicht hat.

 Für diese Bewertung haben die Kölner Wissenschaftler nach eigenen Angaben insgesamt 16 Studien ausgewertet, an denen insgesamt rund 8500 Patienten teilgenommen haben. Untersucht wurde, ob per kardialem Implantat fernüberwachte Patienten Vorteile gegenüber denen haben, die nach einer Behandlung die Standardnachsorge erhielten.

Für die Sterblichkeit, das Auftreten von Schlaganfällen oder Herzinfarkten ebenso wie für die Notwendigkeit von Klinikaufenthalten oder das Vorkommen von psychischen Problemen seien „keine relevanten Unterschiede“ festzustellen, heißt es seitens des IQWiG in dem Vorbericht. Zum Thema Lebensqualität könne sogar gar keine belastbare Aussage getroffen werden. Grund: Ungefähr 81 Prozent der Daten von den Studienteilnehmern dazu liegen dem Institut nicht vor. Allerdings mangele es nicht nur an Angaben von Teilnehmern.

 „Die Datenlage zur Bewertung des Telemonitorings war unvollständig“, schreiben die Forscher. Drei Studien, die für diese Untersuchung möglicherweise relevant seien, waren noch nicht veröffentlicht, heißt es. Das IQWiG habe zudem vier weitere abgeschlossene, nicht publizierte Studien identifiziert. Deren Relevanz sei jedoch unklar.

Keine Antwort auf Anfragen

Ein wissenschatlicher Nachweis über das Leistungsvermögen von Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz oder Herzrhythmusstörungen mit hoher Herzfrequenz steht nach Meinung der Autoren also weiterhin aus. Bis zum 5. September nimmt das Institut Stellungnahmen zu seinem Vorbericht entgegen. Das IQWiG beanstandet in diesem Zusammenhang die lückenhafte Studienlage. Teilweise hätten einige Autoren entsprechender Abhandlungen nicht einmal auf Anfragen des IQWiG reagiert.

„Hier muss sich dringend etwas ändern“, fordert der stellvertretende Leiter des IQWiG, Dr. Stefan Lange. „Klinische Studien haben keinen Selbstzweck, vielmehr müssen alle ihre Resultate so rasch wie möglich öffentlich verfügbar sein. Denn nur dann können wir Nutzen und Schaden der medizinischen Interventionen bewerten.“ Ohne dieses Wissen können Patienten nach Langes Auffassung keine informierte Entscheidung treffen.

„Das Telemonitoring ist in dieser Form ein noch junges Verfahren, die dünne Studienlage ist daher nicht überraschend“, betont ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“. Das Votum des IQWiG mache deutlich, dass dieses digitale Werkzeug kein Allheilmittel sei, obgleich es Ärzten und Patienten große Möglichkeiten biete – etwa in der Versorgung auf dem Land, wo auf diese Weise lange Wege zum Arzt überbrückt werden könnten. Die Fernüberwachung von Patienten mit Hilfe von Implantaten ist seit dem vergangenen Jahr als Regelleistung in den EBM aufgenommen worden.

 Ruf nach differenzierterer Wertung

BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies plädiert anlässlich der vorläufigen Wertung auf mehr Zurückhaltung: „Fehlende Studien oder unzureichendes Studiendesign dürfen in der Öffentlichkeit nicht dazu führen, dass ein Verfahren als nicht effektiv eingestuft wird.“ Nach Auffassung des Kardiologen solle sich das IQWiG vor schnellen positiven oder negativen Aussagen verwahren und nur qualitativ bessere Studien anmahnen, bis ein solides Votum möglich ist. Außerdem wünscht sich der BDI-Chef eine differenziertere Wertung und Stellungnahme zum Telemonitoring: „Sehr häufig können damit subjektive Beschwerden objektiviert oder beispielsweise asymptomatisches Vorhofflimmern erkannt werden. Für diese Erkenntnis ist die Forderung nach Studien mit Endpunkten wie Mortalität und Schlaganfall glatt überzogen.“ Die Lebensqualität müsse in der Betrachtung eine größere Rolle spielen.

Vollständiger Vorbericht: tinyurl.com/ya4v56u9

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