Oberarzt drohen wegen versuchten Mordes zwölf Jahre Haft
Ein Oberarzt soll seiner Geliebten ein Blutverdünnungsmittel verabreicht haben, um eine Fehlgeburt einzuleiten.
Veröffentlicht:COBURG (dda). Einem Oberarzt aus Thüringen, der einst in einer oberfränkischen Klinik arbeitete, drohen wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchten, strafbaren Schwangerschaftsabbruchs zwölf Jahre Gefängnis.
Diese Strafe forderte die Staatsanwaltschaft. Seit Mitte Oktober vergangenen Jahres muss sich der 42-jährige Oberarzt vor dem Landgericht Coburg verantworten (wir berichteten).
Dem verheirateten Angeklagten wird vorgeworfen, dass er seiner damaligen schwangeren Geliebten, einer 30-jährigen Operationsschwester über Monate hinweg heimlich das Blutverdünnungsmittel Marcumar® in den Tee gemischt haben soll.
Sein Ziel, so die einstigen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, eine Fehlgeburt einzuleiten, wobei er das Risiko in Kauf genommen haben soll, dass die Ex-Geliebte einen Schlaganfall erleidet oder dass diese stirbt.
Fünf Wochen vor der Geburt des Kindes waren bei der Schwangeren die äußerst unnormalen Blutwerte festgestellt worden. In einer Klinik konnten Mutter und Kind gerettet werden.
Seit dem Verhandlungsauftakt bestreitet der Arzt die Vorwürfe vehement. Er gab zwar das jahrelange intime Verhältnis zur Krankenschwester zu, er habe damit aber niemals seine Ehe gefährden wollen.
Da er einmal beim Rühren in deren Tee am gemeinsamen Arbeitsort beobachtet worden war, gab er vor, dass er ihr nur ein Naturheilmittel beigemischt habe, um deren Schwangerschaftsbeschwerden zu lindern. Im weiteren Prozessverlauf gab der Angeklagte dann vor, dass die 30-Jährige durch die Einnahme von Marcumar® sich und das Kind umbringen wollte.
"Er hat versucht sich von dem Kind zu befreien und wollte sich auch der Frau entledigen", sagte Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein in ihrem mehr als zweistündigen Plädoyer. Nach der Einnahme von "Marcumar" hätte es zu massiven Blutungen kommen können, es habe Lebensgefahr für Mutter und Kind bestanden.
Im Prozess habe es keinen Hinweis darauf gegeben, dass das Opfer sich selbst töten wollte. Die Beweisaufnahme hätte ein schlüssiges Bild gegeben, viele Indizien sprächen für die Täterschaft. Haderlein: "Es war ein geplantes, heimtückisches, gezieltes Vorgehen und ein Handel aus Eigensucht."
Der angeklagte Oberarzt sitzt nun in Untersuchungshaft. Ein Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.