Direkt zum Inhaltsbereich

Ermittlungen wegen Meineids

Oldenburger Klinik stellt Mitarbeiter frei

Gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Meineids. Die Klinik hat diese indessen von ihrer Tätigkeit entbunden.

Veröffentlicht:

OLDENBURG. Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den Patientenmörder Niels H. hat die Oldenburger Klinik zwei Angestellte bis Prozessende von ihrer Arbeit freigestellt.

Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen vier Mitarbeiter Verfahren wegen Meineids eingeleitet, bestätigt Staatsanwalt Dr. Martin Koziolek. Zwei von ihnen arbeiteten bis dato im Hause.

Gegen einen Mitarbeiter werde wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt. Die Mitarbeiter hatten als Zeugen ausgesagt und sich bei vielen Fragen nicht erinnern können.

Die Klinik habe diesen eingeräumt, „sich rechtlich durch einen Zeugenbeistand, insbesondere im Hinblick auf die Zeugenaussagen, vor Gericht beraten zu lassen und wird dies auch in Zukunft tun“, kommentiert Dr. Dirk Tenzer, Geschäftsführer des Klinikums.

Schonungslose, lückenhafte Aufklärung

Eine mögliche Falschaussage torpediere die Bemühungen des Klinikums um schonungslose, lückenlose Aufklärung und könne nicht toleriert werden.

Daher wurden die betroffenen Mitarbeiter „mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens von ihrer Arbeit im Klinikum freigestellt“, so Tenzer. Er appelliert an alle Beteiligten, die Zeugen nicht vorschnell zu verurteilen.

Nach Angaben von Staatsanwalt Koziolek wird eine Ermittlung wegen Falschaussage oder Meineids immer dann eingeleitet, „wenn im Rahmen der Hauptverhandlung das Gericht an den Aussagen von Zeugen zweifelt.“

Tatsächlich hatte der Richter Sebastian Bührmann die Betroffenen mehrfach zur Ehrlichkeit aufgefordert und Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit geäußert, so Koziolek. Da seien Ermittlungen der normale Weg, „weil vor Gericht eben viel gelogen wird“, so Koziolek.

Die Staatsanwaltschaft dürfe es aber schwer haben, Meineid oder Falschaussagen zu beweisen, weil die fraglichen Zeugen sich auf Erinnerungslücken berufen, hieß es. Meineid werde mit mindestens einem Jahr Haft bestraft, die Falschaussage mit drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis. (cben)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verordnungsentwurf

Krankenhäuser dürfen Vergütung im Praktischen Jahr entdeckeln

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Lesetipps
Patient vor der CT-Untersuchung der Lunge.

© jovannig / stock.adobe.com

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren