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Ermittlungen wegen Meineids

Oldenburger Klinik stellt Mitarbeiter frei

Gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Meineids. Die Klinik hat diese indessen von ihrer Tätigkeit entbunden.

Veröffentlicht:

OLDENBURG. Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den Patientenmörder Niels H. hat die Oldenburger Klinik zwei Angestellte bis Prozessende von ihrer Arbeit freigestellt.

Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen vier Mitarbeiter Verfahren wegen Meineids eingeleitet, bestätigt Staatsanwalt Dr. Martin Koziolek. Zwei von ihnen arbeiteten bis dato im Hause.

Gegen einen Mitarbeiter werde wegen uneidlicher Falschaussage ermittelt. Die Mitarbeiter hatten als Zeugen ausgesagt und sich bei vielen Fragen nicht erinnern können.

Die Klinik habe diesen eingeräumt, „sich rechtlich durch einen Zeugenbeistand, insbesondere im Hinblick auf die Zeugenaussagen, vor Gericht beraten zu lassen und wird dies auch in Zukunft tun“, kommentiert Dr. Dirk Tenzer, Geschäftsführer des Klinikums.

Schonungslose, lückenhafte Aufklärung

Eine mögliche Falschaussage torpediere die Bemühungen des Klinikums um schonungslose, lückenlose Aufklärung und könne nicht toleriert werden.

Daher wurden die betroffenen Mitarbeiter „mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens von ihrer Arbeit im Klinikum freigestellt“, so Tenzer. Er appelliert an alle Beteiligten, die Zeugen nicht vorschnell zu verurteilen.

Nach Angaben von Staatsanwalt Koziolek wird eine Ermittlung wegen Falschaussage oder Meineids immer dann eingeleitet, „wenn im Rahmen der Hauptverhandlung das Gericht an den Aussagen von Zeugen zweifelt.“

Tatsächlich hatte der Richter Sebastian Bührmann die Betroffenen mehrfach zur Ehrlichkeit aufgefordert und Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit geäußert, so Koziolek. Da seien Ermittlungen der normale Weg, „weil vor Gericht eben viel gelogen wird“, so Koziolek.

Die Staatsanwaltschaft dürfe es aber schwer haben, Meineid oder Falschaussagen zu beweisen, weil die fraglichen Zeugen sich auf Erinnerungslücken berufen, hieß es. Meineid werde mit mindestens einem Jahr Haft bestraft, die Falschaussage mit drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis. (cben)

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