Oldtimer-Sammlung ohne Steuervorteile

MÜNCHEN (mwo). Wer Neuwagen kauft, um sie später als Oldtimer wieder zu verkaufen, handelt als privater Sammler.  Das Finanzamt muss daher keine Vorsteuer erstatten, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).

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Die Kläger hätten sich wie private Sammler verhalten, erklärte der BFH. Das Interesse an einer Wertsteigerung teilten sie etwa mit privaten Briefmarkensammlern.

Az.: V R 21/09

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