Die Meinung
Ombudsmann hat sich bewährt
Im Oktober ist es zehn Jahre her, dass der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung die Arbeit aufgenommen hat. Angesichts der vielen Millionen Voll- und Zusatzversicherungsverträge, die Kunden abgeschlossen haben, ist die Zahl der Beschwerden nach wie vor sehr gering. Das heißt aber nicht, dass die Arbeit des Schlichters überflüssig wäre.
Es ist gut, dass die Kunden eine unabhängige Anlaufstelle haben, wenn sie sich von einem PKV-Unternehmen ungerecht behandelt oder über den Tisch gezogen fühlen.
In den vergangenen Jahren ist es dem Ombudsmann in vielen Fällen gelungen, Lösungen für Streitfälle zu finden. Allein hätten die Kunden das nicht geschafft.
Mindestens so wichtig wie die Hilfe im Einzelfall ist die Signalwirkung mancher Entscheidungen: Die Versicherer kennen die Spruchpraxis und nehmen bei der Regulierung darauf Rücksicht. Anderen Versicherten bleiben dadurch aufreibende Auseinandersetzungen erspart.
Die Arbeit des Ombudsmanns hat aber einen Nachteil: Anders als bei dem für die anderen Sparten zuständigen Versicherungs-Ombudsmann sind die Entscheidungen zur PKV in keinem Fall bindend. Das wird so manchen davon abhalten, sich überhaupt an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Ilse Schlingensiepen ist Wirtschaftsjournalistin in Köln.