Versicherungen

PKV kritisiert Anhebung der Pflichtgrenze

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KÖLN. Die privaten Krankenversicherer (PKV) kritisieren, dass die Versicherungspflichtgrenze 2020 von 60.750 Euro auf 62.550 Euro steigen soll. Die Branche stört, dass damit der Wechsel von Arbeitnehmern aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung weiter erschwert wird.

Zum 1. Januar 2003 hatte die rot-grüne Bundesregierung die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) deutlich angehoben und erstmals von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) entkoppelt.

Das sei wettbewerbsfeindlich gewesen und habe den Wettbewerb zwischen GKV und PKV systematisch eingeschränkt, kritisiert der PKV-Verband in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2020.

Um die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer zu stärken, müsse die Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden. Das wären kommendes Jahr 56.250 Euro. „Optional könnte die JAEG zumindest auf dem für 2019 geltenden Niveau von 60.750 Euro solange eingefroren werden, bis JAEG und BBG wieder auf gleichem Niveau liegen“, schlägt die PKV vor.

Danach sollten die beiden Werte entsprechend der Bruttolohnentwicklung jährlich angepasst werden. „Dieser sanfte Prozess der Wiederangleichung von BBG und JAEG würde bei einer angenommenen Lohnentwicklung von zwei Prozent pro Jahr in etwa sechs bis sieben Jahre dauern.“ (iss)

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