Morbide Adipositas

PKV muss für Magen-Op aufkommen

Veröffentlicht:

KOBLENZ. Bei morbider Adipositas - und damit ab einem BMI über 40 - kann eine Magenverkleinerung medizinisch notwendig sein. Dann muss die PKV die Kosten übernehmen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Koblenz hin (Az.: 6 S 340/14).

Die Klägerin habe seit Jahren an morbider Adipositas gelitten. Die Übernahme der Kosten für eine operative Magenverkleinerung habe ihr privater Krankenversicherer abgelehnt, da die Op nicht medizinisch notwendig sei. Laut behandelndem Arzt und zwei Gutachtern sei eine Magenverkleinerung aus ärztlicher Sicht aber erforderlich gewesen.

Solches Übergewicht stelle eine Krankheit im Sinne des Krankenversicherungsrechts dar. Es bedürfe der Behandlung. Andere Maßnahmen hätten keinen Erfolg mehr versprochen. (maw)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 26.08.201516:40 Uhr

Erstaunlich, dass man dafür vor Gericht ziehen muss, spricht gegen die Krankenkasse.

BMI >40 ist Krankheit, die auch für die PKV teuer ist
und eine fachgerecht ausgeführte "Magenverkleinerung" (besser bypass) ist nun mal mit großem Abstand die wirksamste Behandlung dafür.

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