Passagiere haben bei Fluglotsenstreik viele Rechte

FRANKFURT (dpa/mn). Update 9. August: Der für heute angekündigte bundesweite Streik der Fluglotsen ist zunächst ausgesetzt. Für die kommenden Wochen gilt Friedenspflicht. Sollte es danach aber zu einem Streik kommen, haben Passagiere für einen solchen Fall aber viele Rechte.

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Wartende Passagiere am Flughafen in Stuttgart: Dauert die Verzögerung eines Abfluges mehr als fünf Stunden, ist die Airline verpflichtet, den Flugpreis zu erstatten.

Wartende Passagiere am Flughafen in Stuttgart: Dauert die Verzögerung eines Abfluges mehr als fünf Stunden, ist die Airline verpflichtet, den Flugpreis zu erstatten.

© dpa

Passagiere, die wegen eines Streiks am Flughafen stranden, haben Rechte. Darauf weist die Versicherung ARAG hin. Zu diesen Rechten gehören laut ARAG:

Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft ist ein Recht

Die Airline muss bei internationalen Flügen versuchen, einen anderen Flug zum Zielort zu beschaffen. Für Passagiere kann das laut ARAG-Experte bedeuten, dass sie auch einen Umweg oder Zwischenstopp in Kauf nehmen müssen.

Bei innerdeutschen Flügen können Betroffene auf Züge der Deutschen Bahn umsteigen. Passagiere müssen dazu am Check-In-Schalter die Tickets in einen Reisegutschein umwandeln lassen. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich der Passagier das Bahnticket selbst kauft und es später zusammen mit dem Flugticket der Airlines zur Kostenerstattung vorlegt.

Passagiere, die stundenlang am Flughafen warten, haben Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein Hotel, so die ARAG Experten. Falls die Fluggesellschaft von sich aus nichts anbietet, kann der Wartende sich selbst mit Essen und wenn nötig mit einer Schlafgelegenheit versorgen. Die Kosten muss die Airline dann später erstatten.

Die Initiative für Verpflegung und Unterkunft sollte von den Fluggesellschaften ausgehen. Sie müssen ihre Kunden über die Verzögerungen und ihre Rechte informieren und ihnen Restaurants- und Hotelgutscheine aushändigen sowie für den Transfer sorgen. Wenn dies nur unzureichend oder überhaupt nicht geschieht, raten ARAG-Experten den Kunden, ihre Rechte einzufordern.

Beträgt eine Verzögerung mehr als fünf Stunden, ist die Airline verpflichtet, den Flugpreis zu erstatten und bei Verspätung eines Anschlussfluges auch zum kostenlosen Rückflug.

Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, sollen sich Kunden an das Unternehmen wenden, bei dem sie den Flug gebucht haben, so die ARAG-Experten. Kunden, die mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können sich auch beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig (www.lba.de) beschweren, so die ARAG-Experten.

Deutsche Flugsicherung lässt Streik auf Rechtmäßigkeit überprüfen

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will noch gerichtlich gegen den angekündigten Streik der Fluglotsen vorgehen. "Wir werden das wieder auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen", sagte eine Sprecherin der DFS in Langen am Montag.

Bereits vergangene Woche hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Lotsenstreik kurzfristig untersagt. Zu einer zweiten Prüfung beim Landesarbeitsgericht war es nicht gekommen, weil die Fluglotsen ihren Streik nach dem juristischen Hin und Her abgesagt hatten. Die DFS hatte daraufhin ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die streikwillige Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) zurückgezogen.

Der Grund für den geplanten Streik: Die Gewerkschaft der Flugsicherung fordert für die mehr als 5000 Tarifbeschäftigten der Deutschen Flugsicherung, darunter rund 1900 Fluglotsen, 6,5 Prozent mehr Geld und mehr Einfluss auf Strukturen und Personalentscheidungen.

Lesen Sie dazu auch: Fluglotsenstreik abgewendet - kaum Probleme auf Flughäfen

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