Versicherungstipp

Pferdepolicen Besser ohne Selbstbehalt

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KÖLN. Pferdebesitzer sollten beim Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung darauf achten, dass im Vertrag kein Selbstbehalt vereinbart ist. Das rät die Versicherungsmaklerin Yvonne Schönheit-Bahlmann aus Hamburg, die sich auf die Versicherung von Pferdebesitzern spezialisiert hat.

Die Police greift bei allen Schäden, die das Tier bei Dritten verursacht hat. Das gilt für Sachschäden, etwa eine beschädigte Tränke in der Box, aber auch für Personenschäden, wenn das Pferd ausschlägt und einen Pfleger gefährlich verletzt.

Zwar sind Verträge mit Selbstbehalt günstiger. Doch Schäden an Stallungen oder Longieranlagen können schnell teuer werden. Die Maklerin rät zudem, das Kleingedruckte genau zu lesen. "Manche Versicherer haben die Zahlung bei Mietsachschäden gedeckelt."

Während eine Pferdehaftpflicht empfehlenswert ist, sind Tier-Krankenversicherungen für Hobby-Reiter unnötig. Die Deckungen bieten nur gringen Schutz, "Operationen werden häufig nur teilweise übernommen", sagt Schönheit-Bahlmann. Wer hier vorsorgen will, kauft besser gleich eine Pferde-OP-Versicherung. (acg)

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