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Pflegedienst muss für Arzneigabe bezahlt werden

NEU-ISENBURG (sed). Krankenkassen müssen Pflegedienste bezahlen, wenn sie einer Bewohnerin in einer Dementen-WG täglich Medikamente verabreichen. Das ist das Fazit, das sich aus einem Sozialgerichtsverfahren ziehen lässt.

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Eine Berliner Krankenkasse hatte sich geweigert, dem Pflegedienst das entsprechende Honorar zu bezahlen. Die Begründung: Bei einer Wohngemeinschaft von Dementen handele es sich um einen Haushalt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

In dem Haushalt seien ständig Personen anwesend, die die Medikamentengabe übernehmen könnten. Eine gesonderte Honorierung des Pflegedienstes sei nicht erforderlich, da in einer solchen WG ständig ein Mitarbeiter des Pflegedienstes anwesend sei.

Die Kasse argumentierte, im Interesse der Kostenersparnis sei unter dem sozialrechtlichen Begriff des Haushalts auch eine Dementen-WG mit ständig anwesendem Pflegepersonal zu fassen. Die klagende Bewohnerin war schließlich erfolgreich, die Krankenkasse erkannte ihre Zahlungspflicht an.

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