Direkt zum Inhaltsbereich

Pflegedienst muss für Arzneigabe bezahlt werden

NEU-ISENBURG (sed). Krankenkassen müssen Pflegedienste bezahlen, wenn sie einer Bewohnerin in einer Dementen-WG täglich Medikamente verabreichen. Das ist das Fazit, das sich aus einem Sozialgerichtsverfahren ziehen lässt.

Veröffentlicht:

Eine Berliner Krankenkasse hatte sich geweigert, dem Pflegedienst das entsprechende Honorar zu bezahlen. Die Begründung: Bei einer Wohngemeinschaft von Dementen handele es sich um einen Haushalt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne.

In dem Haushalt seien ständig Personen anwesend, die die Medikamentengabe übernehmen könnten. Eine gesonderte Honorierung des Pflegedienstes sei nicht erforderlich, da in einer solchen WG ständig ein Mitarbeiter des Pflegedienstes anwesend sei.

Die Kasse argumentierte, im Interesse der Kostenersparnis sei unter dem sozialrechtlichen Begriff des Haushalts auch eine Dementen-WG mit ständig anwesendem Pflegepersonal zu fassen. Die klagende Bewohnerin war schließlich erfolgreich, die Krankenkasse erkannte ihre Zahlungspflicht an.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Warten auf ein Gesetz

Regulierung von Investoren-MVZ: Tut sich da noch etwas?

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Jurist im Interview

Es droht ein Strafverfahren? Mit diesen Tipps sind Ärztinnen und Ärzte gerüstet

Lesetipps
Das Wort oder die Wortgruppe „Betablocker“ im Wörterbuch.

© sharafmaksumov / stock.adobe.com

REBOOT-Studie

Betablocker nach Herzinfarkt oft überflüssig

Ein Mann inhaliert

© Angelov / Stock.adobe.com

Fünf Säulen der Behandlung

COPD: Das empfiehlt die aktualisierte Leitlinie