EuGH-Generalanwalt

Pharma-Vergleich kann wettbewerbswidrig sein

Patentschutz oder nicht? Das ist häufig strittig. Kommt es darüber zwischen Originalhersteller und Generika-Anbietern zum Vergleich, ist das wettbewerbsrechtlich brisant.

Veröffentlicht:

Luxemburg. Pharmaunternehmen können einen Streit mit Generikaherstellern nicht ohne Weiteres mit einem Vergleich beenden. Diese Ansicht hat jedenfalls die richterliche Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, Juliane Kokott, vertreten. Danach kann ein solcher Vergleich zu unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen führen. Das abschließende Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Dabei ist der EuGH nicht an das Gutachten gebunden, er folgt ihnen aber in den allermeisten Fällen.

Im Streitfall geht es um das Antidepressivum Paroxetin. Das Patent lag bei GlaxoSmithKline (GSK). Als das Primärpatent 1999 auslief, erwogen drei Generikahersteller, in den britischen Markt einzutreten. GSK vertrat die Ansicht, die Wettbewerber seien daran noch durch verschiedene Sekundärpatente gehindert. Beide Seiten schlossen einen Vergleich. Danach verzichteten die Generikahersteller für einen bestimmten Zeitraum auf den Markteintritt, GSK zahlte im Gegenzug eine Entschädigung.

Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbußen

Die britische Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbußen gegen alle Beteiligten. Der Vergleich sei eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, bei der zudem GSK seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt habe. Die Unternehmen klagten, das britische Gericht für Wettbewerbssachen legte den Streit dem EuGH vor (Az.: C-307/18).

Dort bestätigte nun die deutsche sogenannte Generalanwältin Kokott im Grundsatz das Vorgehen der britischen Wettbewerbshüter. Es deute alles darauf hin, dass der Vergleich eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt und dass GSK hierbei seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt habe.

Die tatsächlichen Umstände müssten aber die britischen Gerichte klären. Diese müssten auch prüfen, ob eine Ausnahme vorliegt, bei der die Wettbewerbsbeschränkung mit überwiegenden Vorteilen für die Verbraucher verbunden ist. Nach den bisherigen Angaben des britischen Wettbewerbsgerichts sei die Vereinbarung aber wohl unzulässig gewesen. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Digitalisierungsfahrplan für Praxisteams der apoBank

Digitale Praxis: Die Chance, das Team zu entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Viele Ansatzpunkte für die Digitalisierung. Die apoBank bietet mit ihrem Digitalisierungsfahrplan einen breiten Überblick.

© apoBank

Digitalisierungsfahrplan für Praxisteams der apoBank

Digitale Praxis: Die Chance, das Team zu entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps