Wegen COVID-19

Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft äußert sich zu den COVID-19-bezogenen Ermittlungen gegen das Ernst-von-Bergmann-Klinikum.

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Das Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Potsdam

Das Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Potsdam

© Andreas Franke/dpa

Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat gegen drei leitende Mediziner und die zwischenzeitlich beurlaubte Geschäftsführung des Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikums ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet. Grund dafür ist ein COVID-19 Ausbruch, den es Ende März in der Klinik gegeben hatte.

Wie die „ÄrzteZeitung“ bereits Anfang April berichtete, hatte das Gesundheitsamt der Brandenburger Landeshauptstadt Potsdam die dort eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch der Staatsanwaltschaft Potsdam vorgelegt, nachdem dort Anhaltspunkte für das Vorliegen von Straftaten gesehen wurden. Daraufhin forderte die Staatsanwaltschaft weitere Unterlagen an.

Pflichtwidrige Versäumnisse?

Am Montag teilte die Behörde nun mit, dass „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte bestünden, dass sich Patienten während ihrer stationären Behandlung in dem Krankenhaus durch pflichtwidrige Versäumnisse der Beschuldigten mit dem SARS-CoV-2 Virus vermeidbar infiziert hätten und ein Teil von ihnen infolge der hervorgerufenen Infektion an COVID-19 verstorben ist.“

Die inzwischen beurlaubten Geschäftsführer stünden demnach im Verdacht, schon im Vorfeld des Ausbruchsgeschehens, aber auch nach dem nosokomialen Ausbruch die geeigneten und ihnen möglichen organisatorischen Maßnahmen entweder nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen zu haben. Überdies sollen es die Beschuldigten verabsäumt haben, im Ausbruchsmanagement kompetente Personen in die Krankenhauseinsatzleitung zu integrieren. Weiterhin hätten strukturelle Defizite eine zügige Eindämmung des Ausbruchs durch eine strukturierte Testung und nachvollziehbare Dokumentation verhindert.

Verspätete Meldung verhinderte Begrenzung des Ausbruchs

Den beschuldigten Ärzten werde vorgeworfen, COVID-19 Erkrankungen oder Verdachtsfälle pflichtwidrig nicht oder verspätet an das Gesundheitsamt gemeldet zu haben. Dadurch soll es dem Gesundheitsamt nicht möglich gewesen sein, Rückschlüsse auf eine epidemiologische Lage zu ziehen und Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung eines COVID-19 Ausbruchsgeschehens zu ergreifen oder anzuordnen, wodurch möglicherweise Infektionen oder gar der Tod von Patienten hätte verhindert werden können.

Im Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum verstarben insgesamt 47 Menschen an COVID-19. Ein Großteil von ihnen steckte sich erst während des Klinikaufenthalts mit dem neuartigen Coronavirus an. Zeitweise hatte Potsdam dadurch ähnlich viele Corona-Tote wie das benachbarte Berlin. (lass)

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