Urteil

Praxisaufgabe zählt bei den GKV-Beiträgen

Wird Betriebs- in Privatvermögen überführt, ist das eine beitragspflichtige Einnahme, urteilte ein Landessozialgericht.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Wenn freiwillig Krankenversicherte Ärzte ihre Praxis aufgeben, müssen sie für den Verkaufserlös Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung zahlen. Denn die Überführung des Betriebsvermögens in ihr Privatvermögen gilt als beitragspflichtige Einnahmen, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hervorgeht.

Im konkreten Fall geht es um einen früheren Gastwirt. Er war freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Als er 2012 den Betrieb seiner Gaststätte aufgab, überführte er Betriebsvermögen in sein Privatvermögen – auch das Betriebsgrundstück.

Das Finanzamt wertete 100.000 Euro als "Veräußerungsgewinn" und erkannte davon 45.000 Euro als Freibetrag an. Die verbliebenen 55.000 Euro sah die Kranken- und Pflegekasse als Einnahmen an. Der 70-Jährige müsse daher höhere Monatsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Dem folgte nun auch das LSG. Beitragspflichtig sei auch der steuerliche Veräußerungsgewinn bei Betriebsaufgabe als "Einnahme, die für den Lebensunterhalt verbraucht wird oder verbraucht werden kann", so die Stuttgarter Richter. Der Veräußerungsgewinn sei daher nach Abzug der steuerrechtlichen Freibeträge bei der Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen. (fl/mwo)

LSG Baden-Württemberg

Az.: L 11 KR 739/16

Ihr Newsletter zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!