Nach Ausgabestopp

Praxisausweise dürfen wieder ausgegeben werden

Sicherheitslücken im Bestellprozess hatten im Dezember zum Ausgabestopp von Praxisausweisen geführt. Diese wurden nun behoben.

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Ist ab der KW 5/2020 wieder bestellbar: SMC-B-Karte für die TI (hier vom Anbieter medisign).

Ist ab der KW 5/2020 wieder bestellbar: SMC-B-Karte für die TI (hier vom Anbieter medisign).

© [M] Getty Images/iStockphoto/medisign

Berlin. Ärzte und Psychotherapeuten werden ab Anfang der kommenden Woche wieder Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) bestellen können. Die elektronischen Bestellformulare sollen dann wieder freigeschaltet werden.

Auch bereits beantragte SMC-B, die Praxen Zugang zur Telematikinfrastruktur verschaffen, werden wieder ausgeliefert, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt.

Im Dezember wurde die Ausgabe vorläufig gestoppt, nachdem der Chaos Computer Club (CCC) erhebliche Sicherheitsmängel bei den Bestellprozessen publik gemacht hatte. Sicherheitsexperten hatten es geschafft, Zugangskarten zur Telematikinfrastruktur über einen Dritten zu bestellen und an eine Wunschadresse liefern zu lassen.

Neue Sicherheitsmaßnahmen

Den Herstellern liegt nach eigenen Angaben bereits wieder die Erlaubnis der gematik und Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Ausgabe der Praxisausweise vor. Das erfuhr die „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage von den beiden SMC-B-Herstellern der Bundesdruckerei und medisign. Dritter Anbieter der Praxiskarten ist T-Systems International.

Nach Angaben der KBV haben sich die Bestellprozesse geändert. Kartenhersteller dürfen demnach nur noch an Adressen ausliefern, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen hinterlegt sind.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme schreibe die gematik außerdem eine Identifizierung des Antragsstellers vor, die entweder über eine Anmeldung im jeweiligen KV-Mitgliederportal mit dem persönlichen Passwort oder aber über eine telefonische Bestellbestätigung über die KV in der Praxis funktioniert.

Auch der elektronische Arztausweis kann mittlerweile wieder bestellt und ausgeliefert werden. Über diese Mikroprozessorkarte kommen Ärzte nicht in die Telematikinfrastruktur. Sie dient vielmehr dazu Dokumente, zum Beispiel Arztbriefe oder E-Rezepte, elektronisch zu signieren beziehungsweise sich als Arzt im Netz auszuweisen. (mu/ger)

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