Preisminderung für Autokäufer wegen zu großer Füße

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WIESLOCH (dpa/maw). Ein Autokäufer mit großen Füßen bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück. Grund: Der Fußraum seines Sportcoupés ist zu klein.

Der Kläger und das Autohaus hätten einem Vergleich des Amtsgerichts in Wiesloch (Baden-Württemberg) zugestimmt, sagte Gerichtssprecher Andreas Schlett auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung". Der 1,87 Meter große Mann mit Schuhgröße 47 erhält knapp 1700 Euro und damit fünf Prozent des Kaufpreises für einen Volvo C70 zurück. Ursprünglich forderte er zehn Prozent des Kaufpreises zurück.

Der Kläger könne nicht mit Lederschuhen fahren, da der Fußraum oberhalb des Gaspedals zu eng sei, erklärte der Gerichtssprecher. "Wenn ich mit Herren-Lederschuhen in Größe 47 fahre, kann ich mich da unten verhaken. Das ist aber eine gängige Größe." Er könne als Handelsvertreter nicht mit Sportschuhen bei Kunden auftauchen. Für den Aufwand, ständig seine Schuhe zu wechseln, forderte er eine Minderung des Kaufpreises.

Vergleich beim Amtsgericht Wiesloch, Az.: 1 C 378/07

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