Medizinstudium

Probleme mit Urheberrecht

Ein neuer HochschulRahmenvertrag der Rechteverwertungsgesellschaft VG Wort sorgt für Ärger an vielen Unis. Konkret geht es um Online-Semesterapparate.

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NEU-ISENBURG. Werden Studierende auch im neuen Jahr noch online auf Semesterapparate zugreifen können? Diese Frage ist noch unbeantwortet.

Hintergrund ist, dass zahlreiche Universitäten sich geweigert haben, den neuen Hochschul-Rahmenvertrag der VG Wort zu unterzeichnen. Dieser sieht vor, dass Lehrende neuerdings jeden in digitalen Semesterapparaten verwendeten Text, der unter den Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes fällt, bei der VG Wort über ein Online-Formular einzeln melden müssen – für jede Veranstaltung einzeln, jedes Semester erneut und unter Angabe der Teilnehmerzahlen. Aus Sicht der Universitäten ein nicht zu stemmender Mehraufwand.

Auch Medizinstudierende wären davon betroffen, wenn digitale Semesterapparate aus Rechtegründen offline genommen werden müssten. Nun aber gibt es Hoffnung, dass sich dies doch nicht abwenden lässt.

In einer gemeinsamen Mitteilung berichten Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort, dass eine Arbeitsgruppe bis zum 31. Dezember einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag vorlegen soll. "Die Partner wollen eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate an den deutschen Hochschulen über die Jahreswende hinaus gewährleisten", heißt es auf der Webseite der Hochschulrektorenkonferenz.

Die Universität Freiburg, die den neuen Rahmenvertrag nicht unterzeichnet hat, zeigt sich auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" erleichtert. "Wir begrüßen es sehr, dass nun Verhandlungen mit dem Ziel stattfinden, zu einem zeitgemäßen System der Vergütung für digital bereitgestellte Texte zurückkehren – zum Wohle der Studierenden, Lehrenden und Autoren", teilt Sprecher Nicolas Scherger mit.

Auch die Universität Gießen rechnet aktuell vorerst weiter damit, dass die bisherigen Regelungen auslaufen und ab dem 1. Januar keine urheberrechtlich geschützten Werke mehr in den Online-Plattformen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Und an der Uni Heidelberg richtet man sich ebenfalls auf den "Worst Case" ein.

"Wir haben unter der Voraussetzung, dass es zu keiner Lösung kommt, alle Studierenden und Lehrenden gebeten, ihre Texte aus dem Netz herauszunehmen", sagt eine Sprecherin im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Fest steht, dass die Neuregelung viel Unruhe in den Betrieb bringt. Der Hochschulleitung der Uni Freiburg sei bewusst, dass insbesondere die Studierenden die Leidtragenden der Entscheidung seien, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten, betont Sprecher Scherger.

Natürlich erkenne man das Recht der Autoren auf eine angemessene Vergütung voll an. "Ein Beitritt zum Rahmenvertrag hätte allerdings bedeutet, ein nicht zeitgemäßes System, das insbesondere für die Lehrenden einen inakzeptablen Mehraufwand mit sich bringen würde, zu akzeptieren", so Scherger.

In Freiburg richtet man sich, solange nichts Gegenteiliges bekannt wird, darauf ein, dass die neuen Regeln zum 1. Januar in Kraft treten. Deshalb empfiehlt man den Studierenden auch, rechtzeitig wichtige Lernmaterialien herunterzuladen. "Was sie zum privaten Gebrauch auf ihrem persönlichen Rechner gespeichert haben, können sie auch nach dem 1. Januar 2017 für ihr Studium nutzen", betont Scherger. (aze)

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