Ärztliche Dokumentation

Psychotherapeuten fürchten Gesprächsverbot für Ärzte

Die KV Bayerns macht auf die besonderen Dokumentationserfordernisse bei psychotherapeutischen Gesprächen aufmerksam gemacht. Das Psychotherapeuten Netzwerk spricht von einem Gesprächsverbot.

Veröffentlicht:

München. Dürfen die bayerischen Ärztinnen und Ärzte künftig keine psychotherapeutischen Gespräche führen? Das befürchtet zumindest das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW). DPNW-Vorsitzender Dieter Adler bezieht sich auf ein Schreiben der KV Bayerns an ihre Mitglieder, in dem es um die Dokumentation psychosomatischer Leistungen geht.

Dort weist die KV noch einmal darauf hin, dass die EBM-Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung (GOP 35100 Differentialdiagnostische Klärung und 35110 Verbale Intervention) an spezielle Voraussetzungen und Dokumentationserfordernisse geknüpft sind.

Aufreger ist aus DPNW-Sicht ein Passus zur GOP 35110, der auf die Psychotherapie-Richtlinie Bezug nimmt: „Verbale Interventionen sind nicht mehr möglich, wenn eine Richtlinientherapie indiziert ist (§ 25 Abs. 2 PT-RL). Dies gilt während einer laufenden Richtlinientherapie und auch, wenn die Wartezeit auf einen Therapieplatz überbrückt werden muss oder wenn der Patient eine Richtlinientherapie ablehnt“, heißt es in dem KVB-Schreiben, dass der Ärzte Zeitung vorliegt. Ärzte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssten mit Honorarverlusten rechnen.

„Falsche Weichenstellung“

Dieter Adler spricht in einer Pressemitteilung von Mittwoch von „falscher Weichenstellung“. Ärzten werde in der zitierten Textpassage untersagt, therapeutische Gespräche mit psychisch kranken Patienten zu führen, die auf einen Therapieplatz warten oder bei denen eine Psychotherapie notwendig ist. Bislang dürften Mediziner mit einer Qualifikation zum Erbringen psychosomatischer Leistungen entsprechende Gespräche abrechnen.

„Menschen, die in Deutschland lange auf einen Therapieplatz warten müssen, sind dankbar für jede Hilfe. Auf dem Weg zur Therapie sind Ärzte hierbei oft eine wichtige Stütze, um die Leidenszeit bis zur Therapie erträglich zu gestalten. Die Entscheidung der KV Bayern, dies zu untersagen, ist eine bodenlose Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der Patienten. Es ist mir völlig unerklärlich, wie eine Kassenärztliche Vereinigung hingehen kann, den gebeutelten Patienten den letzten Boden unter den Füssen wegzuziehen“, so Adler.

Von der KV Bayerns lag bis zur Veröffentlichung dieses Artikels auf eine Anfrage keine Stellungnahme vor. (kaha)

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