Medizinstudium

Quartal in Vertragsarzt-Praxis wird Pflicht

Bereits im Herbst soll der Masterplan Medizinstudium 2020 beschlossen werden. Er bringt Studierende in die vertragsärztliche Praxis.

Von Jana Kötter Veröffentlicht:
Quartal in Vertragsarzt-Praxis wird Pflicht

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FRANKFURT/MAIN. Laut Masterplan Medizinstudium 2020 muss künftig jeder Studierende den Alltag einer vertragsärztlichen Praxis kennenlernen. Dies sieht der im Juni zwischen Gesundheits- und Kultusministern getroffene Konsens vor, wie die "Ärzte Zeitung" nun aus Kreisen der Verhandlungspartner erfuhr.

Bund und Länder hatten sich im Rahmen einer Quartalisierung des Praktischen Jahres (PJ) auf ein verpflichtendes Quartal in der ambulanten Versorgung geeinigt. Dieses, so heißt es nun, muss explizit in einer vertragsärztlichen Praxis absolviert werden. Die bisher beliebten Hochschulambulanzen fallen damit - zumindest aus diesem Quartal - als Option heraus, können aber im vierten Wahlquartal als Ausbildungsstätte fungieren.

DEGAM-Präsident Professor Ferdinand Gerlach wertet die Vereinbarung als Fortschritt. Die rasante "Ambulantisierung", die stattfinde, werde bei der Medizinerausbildung bisher kaum berücksichtigt. Und die Hochschulambulanzen spiegelten die allgemeine Versorgungssituation allein nicht ausreichend wider.

"Das Quartal in der vertragsärztlichen Praxis wäre für Studierende vielfältig wie kein anderes", sagte er im Gespräch. Erfahrungen aus Mannheim hätten bereits gezeigt, wie beliebt ein ambulantes Quartal werden könnte. Kommt der Masterplan in seiner jetzigen Planung, ist sich Gerlach sicher, wird das Quartal in der Praxis auch aufgrund der intensiven 1:1-Betreuung schon bald der Favorit unter Studierenden."Insgesamt wären wir sehr zufrieden, wenn alle Punkte so verabschiedet würden, wie es sich aktuell abzeichnet.", stellt Gerlach in Aussicht. Mit einer inhaltlichen Positionierung will die DEGAM jedoch warten, bis alle Maßnahmen im Detail öffentlich werden.

Jedoch folgt der politische Konsens in großen Teilen dem DEGAM-Konzept (die "Ärzte Zeitung" berichtete) - inklusive Streichung der obligatorischen, vierwöchigen Famulatur in hausärztlichen Praxen.

Das neue Quartal wird in Lehrpraxen absolviert, Praxisinhaber können sich hierfür freiwillig melden. Die Aufteilung der Studenten auf die Lehrpraxen erfolgt durch die Unis. Die KBV rechnet pro Quartal mit 2500 PJlern in den Praxen. "Bei rund 100.000 Praxen der Niedergelassenen dürfte dies organisatorisch gut zu machen sein", meint KBV-Sprecher Roland Stahl. Schon jetzt eine Prognose zu treffen, welche Praxen stärker nachgefragt werden, sei jedoch noch nicht möglich.

Der Zeitplan der Verhandlungspartner sieht vor, dass der Masterplan noch in diesem Herbst offiziell beschlossen wird. Das Dokument, das streng unter Verschluss gehalten wird, enthält rund 40 Maßnahmen. Sie sind in einer Tabelle aufgeführt, die weitere Zuständigkeiten sowie entstehende Folgekosten benennt.

Hier steht noch eine letzte Abstimmung mit den Finanzministern der Länder an. Den finalen Beschluss sollen Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) sowie die Gesundheits- und Kultusminister der Länder im Herbst fassen. Ein genaues Datum, heißt es aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage, gebe es bisher nicht. "Die Gespräche laufen noch."

Erste Reaktionen: Hausärzte loben Pflichtquartal

Dass der Masterplan Medizinstudium 2020 im Praktischen Jahr (PJ) ein verpflichtendes Quartal in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung vorsieht, stößt auf gemischte Reaktionen. Vor allem Vertreter der Allgemeinmedizin zeigen sich in ersten Reaktionen zufrieden.

Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, begrüßt "die Chance sicherzustellen, dass die Studierenden das gesamte Spektrum der ärztlichen Tätigkeit kennenlernen" - inklusive Patientenkontakt. "Dies wurde in der Vergangenheit nicht ausreichend berücksichtigt", so Weigeldt.

Eine "konsequente Umsetzung" des Masterplans, zeigt er sich optimistisch, würde zu einer deutlichen Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium führen und damit aktiv dem Nachwuchsmangel entgegentreten.

Die Vorsitzenden der Hausärzteverbände Nordrhein, Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz pflichten Weigeldt in diesem Punkt bei. "Das bisherige Ausbildungssystem an den deutschen Hochschulen fördert zunehmend eine Hochspezialisierung, die jedoch nur einen geringen Teil aller Erkrankungen behandelt", heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Das obligatorische Quartal nehmen sie als "erweitertes Angebot für Medizinstudierende" wahr.

Medizinstudenten-Verband sieht Änderung kritisch

Aus dem Lager der Medizinstudierenden kommt jedoch Kritik. Verpflichtungen im Studium halte man für "nicht zielführend", betont Solveig Mosthaf von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd). "Mit Zwängen weckt man weder Interesse noch Begeisterung."

Eine Wahlfreiheit müsste Hochschulambulanzen und Rettungsstellen in gleicher Weise wie Vertragsarztpraxen berücksichtigen. "Besser wäre es, die Attraktivität der ambulanten Medizin durch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu steigern, beispielsweise durch eine Aufwandsentschädigung für einen ambulanten PJ-Abschnitt", so Mosthaf. Diese könnte von KVen und Kassen getragen werden, skizziert sie.

 

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