Ärztenetze

Rahmenvereinbarung soll zum 1. Mai kommen

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BERLIN. Die Richtlinie zur Förderung von Arztnetzen wird nun nach mehreren Verschiebungen voraussichtlich am 1. Mai in Kraft treten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzen damit den Rahmen für eine finanzielle Förderung von Arztnetzen nach §87b SGB V. Was die Netze tatsächlich davon haben, ist jedoch noch sehr umstritten. Viel hängt von den Regionen ab.

Während sich der Vorsitzende der Agentur Deutscher Arztnetze Dr. Veit Wambach zuletzt sehr optimistisch zeigte (wir berichteten), legt Dr. Stephan Kochen, Ärztlicher Geschäftsführer des Solinger Ärztenetzes solimed, Skepsis an den Tag.

"Die Rahmenbedingungen sind nicht so, dass in Nordrhein große Euphorie herrscht", sagte Kochen.

Das solimed-Netz begrüße die KBV-Kriterien, sei aber "gedämpft euphorisch, ob daraus ein neues Standbein für Ärztenetze erwächst", so Kochen.

Unterschiedliche Modelle angedacht

Die Richtlinie der KBV bildet die Basis für die Anerkennung und Förderung von Praxisnetzen in den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen.

Sie müssen das Anerkennungsverfahren entsprechend dem dreistufigen KBV-Kriterienkatalog und die Ausgestaltung der Förderung festlegen.

Schon jetzt werden sehr unterschiedliche Modelle in den KVen diskutiert. Als Favorit zeigten sich in einer Umfrage der Agentur Deutscher Arztnetze Add-on-Verträge mit den Krankenkassen. Eine Förderung aus der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung trifft dagegen kaum auf Zustimmung.

Die Barmer GEK hat derweil schon ihre Bereitschaft zum Abschluss von Add-on-Verträgen signalisiert. Sie seien die beste Möglichkeit, die 87b-Förderung und das Selektivvertragsgeschäft zu kombinieren, so Christian Graf von der Barmer GEK, beim Gesundheitsnetzwerker-Kongress in Berlin.

Der Vorteil für die Krankenkassen: Das komplizierte Bereinigungsverfahren, das für andere Selektivverträge gilt, entfällt. (ami)

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