DEGAM-Kongress
Rassismus in der Praxis: Das haben Ärztinnen und Ärzte erlebt – und diese Tipps geben sie Kollegen
Diskriminierende Beleidigungen machen auch vor Praxen und Universitäten nicht halt. Welche Erfahrungen Ärzte und Lehrende diesbezüglich machen, berichteten sie bei einem Workshop auf dem DEGAM-Kongress.
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Göttingen. Wie sollte man reagieren, wenn das Praxispersonal rassistisch beleidigt wird? Welche Anworten gibt man Studierenden, die in Vorlesungen diskriminierende Bemerkungen machen? Mit diesen Fragestellungen befasste sich ein Workshop beim DEGAM-Kongress.
Vorab stellten die Workshop-Leiter klar: Generell ist es nicht so einfach, bestimmte Wählergruppen von einer Behandlung auszuschließen. Das geht beispielsweise nur, wenn diese sich im Wartezimmer oder gegenüber dem Praxispersonal rassistisch beleidigend äußern.
Wer also etwa grundsätzlich Patienten mit bestimmten Einstellungen, etwa AfD-Wähler, ausschließen wolle, könne dies nicht ohne Weiteres tun.
Patient mit Hakenkreuz-Tattoo
Ein Großteil der Teilnehmer hat diskriminierende Situationen im Praxisalltag erlebt: So berichtete ein Hausarzt, dass einmal ein Patient mit einem Hakenkreuz-Tattoo auf dem Oberschenkel in der Praxis erschienen war. „Wir wussten nicht, was wir tun sollten“, erzählte er.
Darf man Anzeige erstatten, da es sich um ein verfassungsfeindliches Symbol handelt oder fällt das unter die ärztliche Schweigepflicht? Kahina Toutaoui vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband verwies an dieser Stelle auf einen Leitfaden der Charité, der sich mit Rassismus im Gesundheitswesen und den rechtlichen Rahmenbedingungen befasst.
Noch keine Erfahrungen mit Rassismus hat ein Hausarzt aus Wuppertal, in dessen Praxis eine MFA mit Migrationshintergund angestellt ist. „Ich frage mich schon, wie ich reagieren würde, wenn mir so etwas bekannt wird“, sagte er. Nicht immer bekomme man mit, was die Patientinnen und Patienten zum Personal sagten. „Wichtig ist aber, dass bei uns eine Atmosphäre herrscht, in der sich die Mitarbeiterinnen uns Ärzten anvertrauen können“, sagte er.
Arzte sollten Haltung zeigen
Damit sich alle Patienten in einer Praxis wohl fühlen, müsse man als Ärztin oder Arzt Haltung zeigen, darin waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig. Personal mit Migrationhintergund anzustellen, reiche dafür nicht aus, betonte Kahina Toutaoui. Eine Hausärztin aus Neuruppin beispielsweise hat in ihrer Praxis ein Plakat aufgehängt mit der Aufschrift „Wir sind bunt“.
Eine andere empfahl, kleine „Eyecatcher“ auszulegen, zum Beispiel Stifte in Regenbogenfarben. Ein Indiz für die Offenheit einer Praxis kann ein Blick ins Wartezimmer sein: „Sitzen dort Menschen mit unterschiedlicher Hautfarbe, erkennt man die Einstellung der Ärzte“, hieß es.
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Diskriminierung auch in der Lehre
Auch in der Lehre kommt das Thema Diskriminierung immer wieder vor. Eine Dozentin, die an einer Pflegeschule arbeitet, berichtete von rassistischen Bemerkungen, die während eines Unterrichts gefallen waren. Sie habe gespürt, dass die Schülerinnen und Schüler von ihr eine Lösung erwarteten. Gemeinsam habe man den Vorfall diskutiert, die „Übeltäterin“ habe sie leider aus Zeitgründen nicht zur Rede stellen können.
Die Workshop-Teilnehmer kamen zu dem Schluss, dass man zu Beginn eines Unterrichts einen Verhaltenskodex aufstellen könnte, auf den sich im Zweifelsfall beziehen lasse. Und wenn diskriminierende Bemerkungen bei Vorlesungen gemacht werden, sollte man das schriftlich festhalten und der Universitätsleitung zur Kenntnis bringen.




