Wohnung gekündigt

Raucher erhält doch Prozesskostenhilfe

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Ein wegen exzessiven Rauchens gekündigter Mieter erhält jetzt doch Prozesskostenhilfe vom Staat. Das Landgericht Düsseldorf hat die entgegengesetzte Entscheidung des Amtsgerichts gekippt.

Die höhere Instanz berief sich in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH zähle das Rauchen nach wie vor zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, hieß es.

Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis mit der Begründung der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für andere Hausbewohner gekündigt worden. Der Amtsrichter lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, weil er die Kündigung für berechtigt hielt. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job