Fernbehandlungsverbot

„Raumfahrtmedizin“ kein Gebiet für Fachärzte

Das Landgericht Koblenz weist einen Neurologen in die Schranken, der in einer Privatpraxis unter anderem als „Facharzt für Raumfahrtmedizin“ seine medizinischen Dienste anbietet.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Gesund im All? Dies ist eine seriöse Frage für Wissenschaftler. Unseriös hingegen ist, wenn Ärzte mit dem angeblichen Titel „Facharzt für Raumfahrtmedizin“ hausieren gehen, so das Landgericht Koblenz.

Gesund im All? Dies ist eine seriöse Frage für Wissenschaftler. Unseriös hingegen ist, wenn Ärzte mit dem angeblichen Titel „Facharzt für Raumfahrtmedizin“ hausieren gehen, so das Landgericht Koblenz.

© Georg Lehnerer / stock.adobe.com

Bad Homburg/Koblenz. Das Landgericht (LG) Koblenz hat auf Betreiben der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hin einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie und Psychotherapie untersagt, sich auch als Facharzt für Akupunktur, Hypnose, Sexualmedizin, Psychoneuroimmunologie, Energie- und Raumfahrtmedizin zu titulieren. Diese Gebiete sehe die rheinland-pfälzische Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer nicht vor.

Konkret hatte der Betreiber einer Privatpraxis und eines Gesundheitszentrums in einer E-Mail „Raumfahrt- und Regulationsmedizin – Fachgespräche über Telefon und Video“ angeboten. „Ab sofort können Sie die faszinierende Welt der Raumfahrt- und Regulationsmedizin mit all ihren diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Fachgesprächen über Telefon und Video erleben“, hieß es weiter. Der Behandlungsablauf solle folgendermaßen ablaufen: Datenerfassung inkl. Anamneseerhebung, Durchführung der Messdiagnostiken, anamnestisches Fachgespräch, Labordiagnostik, Therapieplan sowie orthomolekulare Verordnung.

Dazu sollte der Patient zwei Fotos und ggf. eine Haarprobe einsenden. Aus den Photonen des Lichtbildes und den Schwingungen der DNA sollten dann die Parameter fast aller bekannten Viren, Bakterien und Parasiten ermittelt werden. Das LG Koblenz sah darin einen Verstoß gegen die Werbung für Fernbehandlung (§ 9 HWG) und bestätigte damit die Auffassung der Wettbewerbszentrale.

Irreführung der Verbraucher

Laut LG sei die Irreführung durch die E-Mail des Arztes geeignet gewesen, „den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Denn sie konnte dazu führen, dass ein Verbraucher sich nur deshalb an den Verfügungsbeklagten wandte, weil er von ihm besondere Fachkenntnisse über ‚Akupunktur‘, ‚Hypnose‘, ‚Sexualmedizin‘, ‚Psychoneuroimmunologie‘, und/oder ‚Energie- und Raumfahrtmedizin‘ die bestmögliche Behandlung erwartete, während er einen anderen Arzt ausgewählt hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, dass es diese Facharztbezeichnungen nicht gab.“ Auch versagte ihm das LG die Vornahme der Behandlung im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; der Arzt kann Berufung einlegen.

Landgericht Koblenz, Az.: 1 HK O 29/21

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vertragsärztliche Berufspolitik

KV Bremen: Kein Kassenrezept nach Privatarzt-Konsultation

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn: In nur fünf Tagen per Diät zur Remission?

Kasuistik zu Autoimmunerkrankung

Wüssten Sie, was hinter diesen Symptomen steckt?

Atemwegserreger

RKI: RSV-Welle deutet sich an

Lesetipps