Kommentar
Raus aus der Gemengelage
Na also! Mit dem Referentenentwurf zur GOÄ-Änderung für die Leichenschau kommt endlich Bewegung in die seit Jahren festgefahrene Sache. Es war nicht nur unter Ärzten schon lange Konsens, dass die „Untersuchung eines Toten“ nach GOÄ-Nr. 100 mit 51 Euro zum 3,5-fachen Satz hoffnungslos unterbewertet ist.
Die unkonventionellen und letztlich widerrechtlichen Versuche vieler Ärzte, eigenhändig mehr Honorargerechtigkeit zu erzielen, waren in letzter Zeit zunehmend ins Visier von Staatsanwälten geraten. Dieser Druck auf dem Kessel hat nun endlich dazu geführt, dass Bundesärztekammer und Verordnungsgeber die Leichenschau aus der Gemengelage der GOÄ-Novelle ausgeklammert und vorgezogen haben.
Die Neuregelung atmet den Geist der neuen GOÄ: keine Steigerungen mehr, dafür Erschwernis-Zuschläge. Das mehr als verdoppelte Honorar sollte für die Ärzte auskömmlich sein, zumal auch die Unzeit-Zuschläge für das Wochenende und die Nachtstunden nun angesetzt werden können und auch weite Wege zur Leichenschau angemessen abgebildet werden können.
Klar ist aber auch: Wenn die Bewertungen aller Leistungen der neuen GOÄ im Herbst öffentlich werden sollten, wird es mehr lange Gesichter geben.
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