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Recht auf Ehe für Transsexuelle

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KARLSRUHE (dpa). Transsexuelle dürfen auch nach einer Geschlechtsumwandlung mit dem bisherigen Ehepartner verheiratet bleiben.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Regelung im Transsexuellengesetz für grundgesetzwidrig erklärt, nach der die Anerkennung der anderen Geschlechtszugehörigkeit davon abhängt, dass der Betroffene nicht verheiratet ist.

Das Gericht gab einem 79-jährigen Familienvater Recht, der seit 56 Jahren verheiratet ist, sich aber seit langem als Frau fühlt.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 1 BvL 10/05

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